100.893 Schwangerschaftsabbrüche wurden 2019 in Deutschland durchgeführt, 20,9% hiervon in Krankenhäusern (Statistische Bundesamtes). Eine Forschergruppe hat jetzt regionale Unterschiede nach Bundesländern bei stationären Schwangerschaftsabbrüchen entsprechend der Beratungsregelung ausgewertet.
Die Datenbasis bildet die Schwangerschaftsabbruchstatistik des Bundes. Unter der Fachbegleitung der Universität Kassel wurde die Sonderauswertung auf Basis der Meldedaten der Krankenhäuser zur Schwangerschaftsabbruchstatistik 2019 in Deutschland durch das Statistische Bundesamt erstellt. Die Sonderauswertung sowie ein Scoping Review zur Identifizierung von Einflussfaktoren auf die krankenhäusliche Schwangerschaftsabbruchsversorgung wurden im Rahmen des noch laufenden BMG-Projekts „Medizinische Versorgungssituation zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs im Krankenhaussektor in Deutschland (MedVersKH)“ durchgeführt. Dieses Forschungsprojekt „MedVersKH“ zielt darauf ab, die Informationsdefizite über die medizinische Versorgungssituation zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs im Krankenhaussektor in der Bundesrepublik Deutschland zu reduzieren und Transparenz herzustellen.
Es zeigte sich, dass durchschnittlich 59,3% der Frauen, deren Schwangerschaft nach der Beratungsregelung stationär in Deutschland abgebrochen wurde, einen Tag im Krankenhaus behandelt wurden. Dabei wurden auf regionaler Ebene markante Differenzen gefunden: Der prozentuale Anteil der Schwangerschaftsabbrüche ohne medizinische Indikation mit einem 1-tägigen Aufenthalt innerhalb Deutschlands variierte zwischen 30,8% und 84,6%. Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen lagen dabei über dem nationalen Durchschnitt (84,6%, 74,1%, 71,4%, 66,7%, 66,7% und 61,5%). Demgegenüber liegt Hessen deutlich darunter (30,8%). Weitere Unterschiede zwischen den neuen und alten Ländern wurden ebenfalls identifiziert, z. B. hinsichtlich des Familienstandes. Die Mehrheit der Frauen, die 2019 in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt gemeldet waren und einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch im Krankenhaus durchführen ließen (85,7%, 84,6% und 80%) war ledig. Dagegen lag der Anteil der betroffenen, z. B. in Bremen gemeldeten, ledigen Frauen, die einen freiwilligen Abbruch durchführen ließen, bei 33,3%.
Die Analyse belegt die Heterogenität der medizinischen Versorgung bei der stationären Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs nach der Beratungsregelung. Die Auswertung der Sonderkrankenhausstatistiken zeigt wichtige Versorgungsdifferenzen nach Region und sozio-demographischen Merkmalen.
Loredo MIE et al.; 21. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Potsdam, 5.-7.10.2022 (DOI 10.3205/22dkvf208).
BMG-Forschungsprojekt (MedVersKH). Universität Kassel, Projektlaufzeit 1.11.2020 bis 31.10.2023