Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinien über künstliche Befruchtung (KB-RL) für gesetzlich krankenversicherte Frauen angepasst, die aufgrund einer keimzellschädigenden Therapie Eizellen kryokonservieren lassen.
Dazu zählen die operative Entfernung von Keimdrüsen, eine Strahlentherapie mit zu erwartender Schädigung der Keimdrüsen sowie potenziell fertilitätsschädigende Medikationen. In den KB-RL wurde die Zyklusfallregelung in Nummer 9.1 geändert, der aktualisierte Umgang ist unter Nummer 9.2 beschrieben. Da eine Befruchtung von aufgetauten Eizellen nur durch die ICSI (intrazytoplasmatische Spermieninjektion) möglich ist, entfällt hier die ansonsten geltende ICSI-Indikation einer schweren männlichen Fertilitätsstörung sowie die genetische Beratung des gesunden Ehemanns. Diese neue ICSI-Indikation wurde als Nummer 11.5 b eingefügt.
G-BA