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Private Träger wollen an Fallpauschalen festhalten

Bei der Neuordnung der Krankenhausfinanzierung solle das bestehende Fallpauschalen-System vereinfacht statt noch komplizierter gemacht werden. Das wünscht sich der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen von 1.300 Krankenhäusern und Reha-Vorsorge-einrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, einer Pressemitteilung zufolge.

Das DRG-System werde zu Unrecht für Probleme des deutschen Gesundheitssystems verantwortlich gemacht. Grund für die finanzielle Misere der Krankenhäuser sei nicht die Vergütung über Fallpauschalen, sondern die ungenügende Refinanzierung von Personalkosten und Investitionen. Das System brauche eine Modernisierung, so BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz, und weiter: „Es darf dabei aber nicht noch unübersichtlicher werden, sondern muss entwirrt, aufgeräumt und noch stärker am Nutzen für Patienten ausgerichtet werden.“

Als Beispiel für zu viel Regulierung nennt Bublitz die 2019 eingeführte Ausgliederung der Personalkosten aus den Fallpauschalen. „Das hat hohen zusätzlichen Aufwand durch Zählen und Dokumentieren verursacht und zu Streit zwischen Kassen und Kliniken geführt, aber keinen erkennbaren Nutzen für die Patienten gebracht“, so Bublitz. Deshalb sollten keinesfalls weitere Personalkosten ausgegliedert werden und die kommende Anpassung des DRG-Systems müsse darauf gerichtet sein, Verantwortung und Kompetenz der Kliniken zu stärken, statt sie zu „Versorgungsbehörden“ zu machen. Der BDPK verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf das bereits Mitte 2019 vom schleswig-holsteinischen Gesundheitsministerium vorgelegte Diskussionspapier „Zukunft sichern – Krankenhausfinanzierung reformieren“, das praktikable Vorschläge für eine patientenorientierte Weiterentwicklung des DRG-Systems enthalte.

Corona bleibt Dauerthema

Auch der Umgang der Politik mit der COVID-Pandemie bereite dem BDPK Sorge. Bei den Überlegungen über ein mögliches Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollten die amtierende und die zukünftige Bundesregierung nach Auffassung des BDPK die gegenwärtige Versorgungssituation ebenso im Blick haben wie die Nachwirkungen von jetzt getroffenen Regelungen. „Die Ausnahmesituation ist für die Menschen und die Kliniken lange noch nicht vorbei. Deshalb brauchen wir weiterhin unterstützende Regelungen, die dieser Situation gerecht werden“, ist sich Bublitz sicher.
Dazu gehöre es, die Kliniken weiterhin von unnötiger Bürokratie zu entlasten und ihre Liquidität sicherzustellen. Weniger Bürokratie wurde unter anderem durch eine Begrenzung der MD-Prüfungen von Krankenhausabrechnungen erreicht. Mit steigenden Patientenzahlen in den Krankenhäusern sollte diese Regelung wieder eingeführt werden. Zur Absicherung der Zahlungsfähigkeit sollte aus BDPK-Sicht die zu Beginn der Pandemie eingeführte, verkürzte gesetzliche Zahlungsfrist von fünf Tagen für Krankenhausrechnungen über den 31.12.2021 hinaus verlängert werden.

Pressemitteilung Bundesverband Deutscher Privatkliniken, November 2021

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