Hygiene soll bei ambulanten Operationen eine übergeordnete Rolle spielen. Die Krankenkassen schrauben die Anforderungen aber mittlerweile immer höher, ohne die Kosten gegenzufinanzieren.
In ambulanten Eingriffen werden auch viele nicht lebensnotwendige Eingriffe an der Brust und im Unterleib getätigt, die aber durchaus sehr wichtig für den Patienten sind. So könnte z. B. eine Bauchspiegelung vor einer Kinderwunschbehandlung, trotz Verdacht auf einen Eileiterverschluss oder eine Verwachsung, nicht durchgeführt werden, weil die Finanzierung nicht einmal kostendeckend ist.
Pressemitteilung Berufsverband der Frauenärzte (BVF)e. V. und Frauenärzte im Netz, August 2021