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Frauenheilkunde

Erste deutsche Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht

27.1.2023

Die erste Leitlinie auf S2k-Niveau zu medizinischen Verfahren und Vorgehensweisen beim Schwangerschaftsabbruch ist veröffentlicht. Sie wurde unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) verfasst.

Laut Statistischem Bundesamt werden derzeit pro Jahr etwa 100.000 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt. Ziel der neuen Leitlinie ist die Vereinheitlichung von Beratung, Durchführung und Nachsorge beim Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten, unabhängig von dessen Indikation für den ambulanten und stationären Bereich. Die Empfehlungen richten sich an Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen, und an jene Berufsgruppen, die in die Betreuung und Beratung von Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen, einbezogen sind.

„Schwangerschaftsabbrüche sind sowohl für die betroffenen Frauen als auch für die diesen durchführenden bzw. begleitenden Ärzte eine in der modernen Medizin einzigartige Maßnahme. Im Spannungsfeld zwischen Schutz des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau sind Schwangerschaftsabbrüche aus ethisch-moralischen und rechtlichen Gründen mit keiner anderen ärztlichen Handlung vergleichbar“, sagte Prof. Dr. Matthias David, DGGG-Leitlinienkoordinator.

Psychische wie physische Probleme evidenzbasiert behandeln

Um betroffene Frauen zu befähigen, eine informative und selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, sei der Zugang zu evidenzbasierten Informationen essentiell. Auch beteiligte Fachkräfte sollten die vorhandenen Informationsquellen kennen und bedürfnisgerecht anbieten können. Bevor ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird, sollte die Schwangerschaft und deren Dauer ärztlich festgestellt werden. Grundsätzlich gilt ein Schwangerschaftsabbruch als sichere medizinische Behandlung. Ob eine Schwangerschaft medikamentös oder operativ beendet wird, sollte die Frau – nach Aufklärung über die unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen – nach den persönlichen Präferenzen entscheiden. Spezifischen Empfehlungen zur Durchführung und Nachkontrolle eines operativen und eines medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs widmen die Autoren jeweils ein eigenes Kapitel. Nach operativen und medizinischen Verfahren wird eine frauenärztliche Nachuntersuchung empfohlen. Auch eine Beratung zu individuellen Verhütungsmethoden sowie das rechtzeitige Erkennen von psychischen Problemen im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch werden thematisiert.

„Ein Schwangerschaftsabbruch kann für Frauen eine seelische und körperliche Herausforderung darstellen. Umso wichtiger ist es, den Fachkräften und somit auch den betroffenen Frauen eine informative Beratung und evidenzbasierte Behandlung nach aktuell bestem medizinischem Wissen zu ermöglichen“, betonet Prof. Dr. Stephanie Wallwiener (Heidelberg), Leitlinienkoordinatorin bei der an der Leitlinienentwicklung beteiligten Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe (DGPFG).

Die 140-seitige S2k-Leitlinie „Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“, AWMF-Registernr. 015-094, Stand 26.1.2023, steht bei der AWMF zum Download bereit.

Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), Januar 2023

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