Krebsbehandlungen können heute mehr als 80 % der jungen Menschen heilen. Sie haben aber oft Unfruchtbarkeit zur Folge. Seit vielen Jahren kann die Aussicht auf eigene Kinder durch das Einfrieren von Spermien oder Eizellen erhalten werden.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen kündigt im Rundschreiben 2021/414 an, dass der Rechtsanspruch auf Kryokonservierung für junge Krebspatientinnen ab 1. Juli 2021 praktisch umgesetzt wird. Nach der Fertigstellung der Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ist jetzt mit der Schaffung neuer Abrechnungsziffern durch den Bewertungsausschuss die letzte Hürde gefallen. Bei der Kryokonservierung handelt es sich um ein in Leitlinien anerkanntes und seit Langem praktiziertes Verfahren. Noch sind jedoch nicht alle Finanzierungsprobleme gelöst. So werden die Medikamente für die Eizellkonservierung für Mädchen vor dem 18. Lebensjahr in der Regel nicht übernommen, ab dem 18. Geburtstag aber schon. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Anwendung für die Patientinnen unter 18 Jahren off-label ist. Eine weitere offene Baustelle ist die Konservierung von Eierstockgewebe für Mädchen vor der Pubertät. Hier soll die Finanzierung noch im Rahmen der Regelungen zu § 27a SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschuss im Herbst dieses Jahres behandelt werden.
Pressemitteilung Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs