Die Techniker Krankenkasse (TK) und der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) haben 2019 einen Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen Versorgung von Schuppenflechte-Patienten verabschiedet. Seit Januar gilt der neue Vertrag „DermaOne“, der um die Indikation Neurodermitis erweitert wurde.
DermaOne soll die leitliniengerechte Versorgung von Menschen mit der Diagnose mittelschwere bis schwere Psoriasis und/oder mittelschwere bis schwere Neurodermitis durch gezielte Maßnahmen verbessern. Der bundesweit geltende Vertrag ist konzipiert für Patienten, die eine indikationsgerechte Behandlung mit Biologika, Phosphodiesterase(PDE)-4-Hemmer, Januskinase(JAK)-Inhibitoren oder Fumaraten erhalten.
Neben der TK, die die Verhandlungen mit dem BVDD geführt hat, waren bereits zehn weitere Krankenkassen dem früheren Psoriasis-Vertrag beigetreten. Diese übernehmen nun auch den DermaOne-Vertrag. Insgesamt erreicht das Angebot damit knapp 33 Millionen Menschen und damit rund 45% der gesetzlich Versicherten. Dem Vertrag können weitere Krankenkassen beitreten.
Bessere Versorgung der beiden wichtigsten Hautkrankheiten
Auf ärztlicher Seite steht DermaOne zugelassenen, angestellten oder ermächtigten Dermatologen offen, die BVDD-Mitglied sind, über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung der Schuppenflechte und/oder der Neurodermitis mit immunmodulierenden Arzneimitteln wie Fumaraten, Biologika, JAK-Inhibitoren oder PDE-4-Hemmern verfügen und sich regelmäßig zu den beiden Krankheitsbildern fortbilden. Die teilnehmenden Dermatologen erhalten für die aufwendige Versorgung von Menschen mit Schuppenflechte und/oder Neurodermitis mit den genannten Arzneimitteln Pauschalen außerhalb der budgetierten Vergütung sowie zusätzlich Wirtschaftlichkeitsboni bei der Verordnung rabattierter Arzneimittel.
Das bereits aus dem Psoriasis-Vertrag bewährte, und nun um JAK-Inhibitoren und Fumarate ergänzte, Ampelsystem für Arzneimittel bleibt erhalten. Es wird regelmäßig aktualisiert und informiert Ärzte über den therapeutischen Nutzen und die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel. Für zusätzliche Attraktivität des Vertrages auf ärztlicher Seite sorgt ein Abbau der Dokumentationspflichten.
BVDD-Präsident Dr. med. Ralph von Kiedrowski (Selters) stellt fest: „Wir freuen uns sehr über die Erweiterung und bürokratische Vereinfachung des neuen DermaOne-Vertrages, der nun auch eine Versorgung unserer Neurodermitis-Patienten nach den neuesten medizinischen Erkenntnissen ermöglicht. Insbesondere auch durch die einfachere Handhabung im Praxisalltag ist DermaOne für Kolleginnen und Kollegen attraktiver als der bisherige Vertrag.“
SERIE: DermaONE
Folge I: Welches Benefit haben die Dermatologen?
Folge II: Am Beispiel von mittelschwerer bis schwerer Psoriasis
Folge III: Abrechnung und Ausblick auf zukünftige Indikationen bei DermaOne
Pressemitteilung: Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), Dezember 2021