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FOKO 2023

Fokus Schwangere und ältere Patientinnen

Gelebte Prävention: Impfungen in der Frauenarztpraxis

Dr. rer. nat. Reinhard Merz

28.3.2023

Wie können Sie Ihre Patientinnen optimal schützen? Impfungen gegen Pertussis und Influenza gelten als wichtiger Baustein der Schwangerschaftsvorsorge, und Vorsorgeuntersuchungen postmenopausaler Patientinnen sind ideal zur Aufklärung über impfpräventable Erkrankungen wie Herpes zoster.

Impfungen gegen Pertussis oder Influenza werden nicht nur von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen, sondern finden sich auch im Mutterpass wieder. Die Impfung gegen Influenza schützt primär die Schwangere und soll einen schweren Krankheitsverlauf während der Schwangerschaft mit Komplikationen bis hin zu Fehlgeburten verhindern. Die Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft hingegen dient primär dem Schutz der Neugeborenen. Sie schützt vor einer Pertussis-Erkrankung, bis die Säuglinge selbst geimpft werden können. Die Impfempfehlung gilt für jede Schwangerschaft und unabhängig von einer vorher verabreichten Pertussis-Impfung.

Dr. med. Michael Wojcinski (Garmisch-Partenkirchen) erklärte den Hintergrund: „Durch eine Impfung um die 28. SSW kann die IgG-Menge bei der Geburt maximiert und die erforderliche Menge an Antikörpern von der Mutter auf das Kind übertragen werden. So entsteht der Nestschutz für den Säugling.“ Zusätzlich wird empfohlen, auch das Umfeld des Säuglings – z. B. Vater und Großeltern – zu impfen. Spätestens vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollte eine Tdap- oder Tdap-IPV-Auffrischimpfung verabreicht werden, sofern die letzte Impfung zehn oder mehr Jahre zurückliegt.

Sie sollten das Thema Impfen nicht nur bei Schwangeren aktiv ansprechen, sondern auch bei allen anderen Patientinnen. Dr. med. Lutz Hoins (Bremen) gab dazu praktische Tipps zur Umsetzbarkeit im ­Praxisalltag: „Bei jungen Frauen stehen wichtige Impfungen wie gegen HPV, Masern, Röteln, Mumps und Windpocken auf dem Programm, bei postmenopausalen Patientinnen sind besonders die von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen ab 60 Jahren nicht zu vernachlässigen. Influenza, Pneumokokken, COVID-19 und Herpes zoster (HZ) sind ­vermeidbare Übel, die sehr gut im Zuge der Krebsvorsorge abgefragt werden können.“ Bei Herpes ­zoster handelt es sich um ein endogenes Rezidiv des Varizella-zoster-Virus.

Vorwiegend tritt diese im Rahmen der Immunseneszenz bei Älteren oder sonstiger Immunschwäche auf, aber auch bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen oder SLE, von denen vor allem junge Frauen betroffen sind.

Seit Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie 2020 darf jeder Arzt mit Impfvereinbarung zu Lasten der GKV impfen – unabhängig von der Facharztzugehörigkeit. Damit können Gynäkologinnen und Gynäkologen nicht nur ihre Patientinnen impfen, sondern auch deren Familienmitglieder – zum Schutz von Mutter und Kind während der Schwangerschaft oder als Teil der Gesundheitsvorsorge bei älteren Patientinnen.

Lunchsymposium „Impfschutz in der Gyn-Praxis“ (Veranstalter: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG)

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