Schwangerschaftsvorsorge ist zwar der geläufige Begriff, sollte jedoch im täglichen Sprachgebrauch durch den Begriff der Schwangerschaftsbetreuung ersetzt werden. Die Erst- und Verlaufsuntersuchungen können dabei abhängig vom jeweiligen Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) sein und unterschiedliche Leistungen umfassen.
Hinter dem Begriff der Schwangerschaftsvorsorge verbirgt sich, rein sprachlich gesehen, die Vorsorge vor einer Schwangerschaft, also im Grunde die Schwangerschaftsverhütung. Die Schwangerschaftsbetreuung als solche zielt vielmehr darauf ab, die werdende Mutter vom Beginn der Schwangerschaft bis zur Entbindung und darüber hinaus medizinisch zu begleiten und die Schwangerschaft zu betreuen. Sobald die Schwangerschaft festgestellt wurde, kann bereits der Termin zur ersten Betreuungsuntersuchung vereinbart werden.
Die Erstuntersuchung findet im Idealfall zwischen der fünften und siebten Schwangerschaftswoche statt. Danach folgen weitere Routineuntersuchungen in festgelegten Intervallen. Die Erstuntersuchung ist für Mutter und Kind aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen wird durch den Gynäkologen ein allgemeiner Gesundheitscheck durchgeführt und anamnestische Daten wie Vorerkrankungen oder Erbkrankheiten erhoben und festgehalten. Auf diese Weise können gesundheitliche Risikofaktoren frühzeitig erkannt und bei der Behandlung berücksichtigt werden. Zum anderen erhält die werdende Mutter aber auch eine umfassende Beratung rund um die Schwangerschaft.
Die Mutterschaftsrichtlinien
Die in den Mutterschaftsrichtlinien gesetzlich festgelegte Schwangerschaftsbetreuung enthält die Gesundheitsfürsorge, Beratungen und Untersuchungen vor und während der Schwangerschaft. Diese wird von Gynäkologen oder Hebammen durchgeführt. Gemäß den Mutterschaftsrichtlinien hat jede schwangere Frau Anspruch auf die Schwangerschaftsbetreuung. Zu dieser gehören neben der ärztlichen Betreuung und Beratung sowohl während der gesamten Schwangerschaft wie auch nach der Entbindung auch das Ausstellen eines Mutterpasses.
Es lassen sich drei Phasen der Schwangerschaftsbetreuung unterscheiden:
1. Vor der Schwangerschaft
2. Während der Schwangerschaften
3. Nach der Schwangerschaft
Zur ersten Phase gehört vor allem die anamnestische Erfassung von medizinischen Risiken in der eigenen und familiären Krankengeschichte der Schwangeren. Hinzukommt die körperliche Untersuchung ihres Allgemeinzustandes, die Bestimmung des Rötelntiters und die Kontrolle der Medikamenteneinnahme. Nach der Bestimmung des Rötelntiters kann gegebenenfalls noch vor der Schwangerschaft eine Impfung durchgeführt werden, da eine Infektion während der Schwangerschaft, die Rötelnembryofetopathie, zu Fehlbildungen führen kann.
In der zweiten Phase, der eigentlichen Schwangerschaft, finden die Erst- und Verlaufsuntersuchungen zur Vorsorge statt. Abhängig vom jeweiligen Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) umfassen sie folgende Leistungen:
• Erst- und Verlaufsuntersuchungen zur Vorsorge (Blutdruck- und Gewichtskontrolle, Urinuntersuchung, Abtastung)
• Geburtsvorbereitungskurse durch Hebammen oder Physiotherapeuten
• Laboruntersuchungen (Infektionen, Frühgeburtsrisiko, Schwangerschafts-Glucose-Toleranztest, Chlamydien, Röteln, Hepatitis B, Syphilis, HIV)
• drei Ultraschalluntersuchungen bis Ende der 12., 22. und 32. Schwangerschaftswoche
• 3D-farbcodierte dopplerechokardiografische Untersuchung eines Fetus
• Pränatal-Diagnostik (Chromosomenstörungen, erbliche Erkrankungen, Ersttrimester-Test, Nackenfalten-Messung, Down-Syndrom, Plazentauntersuchung, Amniozentese/Fruchtwasseruntersuchung)
• einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro, dazu zahlt der Arbeitgeber das Nettoarbeitsentgelt abzüglich 13 Euro pro Tag
• Die Leistungen für die Entbindung sind ebenfalls abhängig vom gewählten PKV-Tarif. Sie entsprechen normalerweise den gesetzlichen Regelungen.
Die dritte Phase, die Zeit nach der Schwangerschaft, beinhaltet blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe Untersuchungen und Beratungen der Wöchnerin. Weiterhin gehören medikamentöse Maßnahmen und Verordnungen von Verband- und Heilmitteln, Aufzeichnungen und Bescheinigungen in die dritte Phase der Betreuung.
Besondere Tarife beachten
Die privaten Krankenversicherungen bieten zum Teil besondere Tarife für Schwangere an, in denen sich beispielsweise auch eine Entbindungspauschale festlegen lässt, die einen Großteil der Entbindungskosten abdecken kann. Auf jeden Fall sollte sich die Patientin über das Leistungsspektrum ihrer PKV im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Entbindung erkundigen. Aufgrund der besonderen Bedürfnisse an Untersuchungen und Leistungen kann es für Schwangere notwendig und ratsam sein, auch innerhalb ihrer Krankenversicherung einen Tarifwechsel vorzunehmen, um möglichst alle wichtigen Leistungen zu erhalten. Betreuungsleistungen sind jedoch auch außerhalb von Schwangerschaften durchzuführen und abzurechnen. Hierzu gehört unter anderem auch die reine Gesundheitsvorsorgeuntersuchung nach GO-Nr. 29 der GOÄ.
Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
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