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Abrechnung

Resistenzbestimmung

Trotz Antibiotika keine Besserung

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

22.7.2021

Antibiotikaresistente Bakterien stellen eine zunehmende Herausforderung für Mediziner dar. Um infizierte Patienten erfolgreich behandeln zu können, ist nicht nur eine klare Diagnose vorhandener Erreger, sondern auch eventuell auftretender Resistenzen nötig.

Halsschmerzen und Schluckbeschwerden stellen nicht nur in der kalten Jahreszeit häufige Symptome dar. Hier helfen oftmals heißer Tee mit Zitrone oder auch Salbeitee bzw. Salbeitropfen. Halsschmerzen mit Schluckbeschwerden können aber auch die ersten Anzeichen für eine Tonsillitis darstellen. Die Halslymphknoten sind dabei schmerzhaft geschwollen, Fieber und Kopfschmerzen quälen den Betroffenen. Sind noch kleine weiße Punkte auf den Mandeln zu sehen, so sind Bakterien die Verursacher des Übels. Gurgeln mit Salbeitee oder Salbeitropfen und die Befeuchtung der Zimmerluft mit getränkten Frotteehandtüchern reichen nicht mehr aus. Nun ist der Einsatz eines Antibiotikums gerechtfertigt. Dabei treten häufig Resistenzen auf, die die Therapie etwas schwierig gestalten können (> Infektiologie). Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass sich gegen manche Antibiotika schneller Resistenzen ausbilden, als gegen andere. In Fällen von Resistenzbildung gegen verschiedene Antibiotika ist die mikrobiologische Überprüfung der Empfindlichkeit bzw. Widerstandsfähigkeit von Bakterien gegenüber verschiedenen Antibiotika, die Resistenzbestimmung, angezeigt. Diese ist wichtig, damit die richtige Auswahl des geeigneten antibiotischen Wirkstoffs zur gezielten Therapie getroffen werden kann. Die Resistenzbestimmung ist eine reine Leistung des Fachlabors, wofür verschiedene Verfahren (Agardiffusion, Agardilution, Mikrobouillondilution, Epsilometertest) zum Einsatz kommen können. Das Ergebnis all dieser Verfahren führt dann zur Auswahl einer für den Einzelfall geeigneten Substanz.

Antibiotikaresistenz Abrechnung nach GOÄ und EBM

DER FALL: Grippeähnliche Symptome

Ein 34-jähriger Patient stellt sich mit grippeähnlichen Beschwerden, deutlichen Halsschmerzen, leichten Gliederschmerzen und Appetitlosigkeit in der Sprechstunde vor. Er sei vor allem sehr abgeschlagen. Die Symptome seien schon vor etwa zwei Wochen aufgetreten, er habe diese aber nicht so ernst genommen. Bei der Untersuchung zeigt sich eine weiche Bauchdecke ohne tastbare Resistenzen, Leber und Milz sind nicht tastbar vergrößert, die Nierenlager sind klopfschmerzfrei. Bei der Inspektion des Rachens fällt ein eher schmutziggrauer Belag auf den Tonsillen auf. Zusätzlich sind die Lymphknoten an Hals und Nacken angeschwollen. Zur differenzialdiagnostischen Abklärung wird eine sonografische Untersuchung der Oberbauchorgane, der Nieren und der ableitenden Harnwege durchgeführt. Die Untersuchungen zeigten alle keinen pathologischen Befund. Vor allem das Leberparenchymmuster war unauffällig. Zusätzlich wird wegen der wenig wegweisenden Symptomatik noch Blut für die Laboruntersuchung entnommen. Die Diagnose einer eitrigen Angina tonsillaris sowie deren Therapie mittels Einsatz eines Antibiotikums wird mit dem Patienten besprochen. Ein Termin zur Kontrolle wird in drei Tagen vereinbart. Dem Patienten wird noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt.


2. Konsultation

Am Nachmittag kommt vom Labor die Mitteilung, dass bei dem Patienten keine Erhöhung der Transaminasen vorliegt und ein Pfeiffersches Drüsenfieber ausgeschlossen werden kann. Der Patient stellt sich nach drei Tagen wieder vor. Die gesamte Symptomatik habe sich nicht gebessert. Die Untersuchung zeigte weiterhin die eitrigen Beläge der Tonsillen, sodass von einer Antibiotikaresistenz ausgegangen werden musste. Dies wurde mit dem Patienten erörtert (> 10 Minuten) und ein Abstrich zur Resistenzbestimmung durchgeführt.

Antibiotikaresistenz Abrechnung Befundbesprechung Labor nach Gebührenordnung fuer Aerzte

3. Konsultation

Nachdem das Ergebnis der Resistenzbestimmung vorlag, wurde der Patient telefonisch informiert und ein spezifisches Antibiotikum verordnet. Ein Kontrolltermin wurde für drei Tage später vereinbart. Der telefonische Kontakt ist nach EBM nicht gesondert berechnungsfähig. Nach GOÄ ist die Beratung nach GO-Nr. 1 zu berechnen. Da es sich um die zweite Beratung des Patienten am selben Tag handelt, muss die Berechnung der Beratung nach GO-Nr. 1 mit der Uhrzeitangabe begründet werden (> Abrechnung).

GOÄ Ziffer 1 Abrechnung telefonischer Kontakt

4. Konsultation

Der Patient stellt sich drei Tage später wieder vor. Die Beschwerden seinen fast gänzlich beseitigt. Die Tonsillen waren noch etwas vergrößert, die weißlichen Beläge komplett verschwunden. Das Untersuchungsergebnis und weitere Verhaltensmaßnahmen werden mit dem Patienten abschließend erörtert.

Kontrolluntersuchung GOÄ Ziffern 3 und 5 mit Legende

Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

Bildnachweis: privat

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