Die jährliche Grippeschutz-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) insbesondere für Personen über 60 Jahre sowie für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung aufgrund eines Grundleidens bereits ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Weitere Impfempfehlungen beziehen sich auf: Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Grundleiden (Asthma, Diabetes, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- oder Nierenkrankheiten), medizinisches Personal sowie Menschen mit umfangreichem Publikumsverkehr. Für Personen über 60 Jahre wird von der STIKO seit Januar 2021 ein Hochdosis-Grippeimpfstoff empfohlen.
Es können in dieser Saison jedoch auch tetravalente Standard-Grippeimpfstoffe verabreicht werden, die ebenfalls von den Krankenkassen erstattet werden. Beispielsweise steht der tetravalente Grippeimpfstoff Influsplit Tetra dafür zur Verfügung. Durch das Vakzin wird eine breite Abdeckung erreicht, denn es enthält zwei Influenza-A-Stämme (H1N1 und H2N3) und zwei B-Linien (Influenza-B-Yamagata und Influenza-B-Victoria). Die Stammzusammensetzung der Influenza-Impfstoffe muss jährlich angepasst werden. Entsprechend den Vorgaben der WHO wurden zwei Stämme ausgetauscht: Im Grippeimpfstoff 2021/2022 sind die beiden Influenza-A-Stämme A/Victoria/2570/2019 (H1N1)-like virus und A/Cambodia/e0826360/2020 (H3N2)-like virus enthalten. Sie ersetzen die Stämme A/Guangdong-Maonan/SWL1536/2019 (H1N1)-like virus und A/Hong Kong/2671/2019 (H3N2)-like virus.
Vor allem im Hinblick auf die schwer abschätzbare Corona-Pandemie-Situation ist für die anstehende Grippesaison eine hohe Impfrate besonders bei Älteren wichtig.