Infektionen mit dem respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) führen ganzjährig zu sporadischen Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege, gehäuft jedoch von November bis April. Die Bedeutung einer Impfung für Ältere und Menschen mit einer Grunderkrankung unterstrich die STIKO jüngst in ihren Empfehlungen.
Der nicht adjuvantierte der beiden zugelassen RSV-Totimpfstoffe ist der erste, der der passiven Immunisierung von Säuglingen von der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten dient. Geimpft wird die Schwangere, sodass schützende Antikörper über die Plazenta auf den Säugling übertragen werden. Zusätzlich ist der Impfstoff zur aktiven Immunisierung gegen RSV von Personen ab 60 Jahren zugelassen. Ab diesem Alter nimmt das Risiko für einen schweren Infektionsverlauf zu. Und ab 65 Jahren steigt auch das Risiko für RSV-bedingte kardiovaskuläre Ereignisse.
Meldepflicht
Dem Gesundheitsamt ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 38a IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von RSV, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich innerhalb von 24 Stunden zu melden. Dazu gehören auch in ärztlichen Praxen durchgeführte Schnelltests. „Ob sich diese Meldepflicht tatsächlich als hilfreich erweist, ist fraglich,“ sagte Dr. med. Markus Frühwein (München). Ein (naso-)pharyngealer Abstrich hat eine geringe Sensitivität. Die weitaus bessere Verwendung von gepoolten Proben (nasopharyngealer Abstrich, Saliva, Sputum) dürfte in der Praxisrealität hingegen kaum passieren. Aktuellen Modellrechnungen zufolge ist die tatsächliche Krankheitslast durch RSV wohl deutlich höher, als sich in den offiziell gemeldeten Zahlen niederschlägt.
STIKO-Empfehlung
Seit August 2024 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts allen Personen ≥ 75 Jahre eine 1-malige RSV-Impfung als Standardimpfung. Zudem wird die Impfung für Personen ≥ 60 Jahre mit einer Grunderkrankung empfohlen, da diese ein Risiko für einen schweren RSV-Verlauf haben. Hierzu gehören chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen, chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen, hämatoonkologische Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen und angeborene oder erworbene Immundefizienzen. Auch Menschen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, wird eine 1-malige RSV-Impfung als Indikationsimpfung empfohlen.
Idealerweise sollte die Impfung im September/Anfang Oktober erfolgen, also vor der RSV-Hochsaison von November bis April. Sie kann gemeinsam mit der saisonalen Grippe-Impfung verabreicht werden. Wenn Patienten und Patientinnen sich nach einer Influenza-Impfung erkundigen, könne das medizinische Fachpersonal zugleich auf die Bedeutung einer RSV-Impfung hinweisen und diese mit anbieten, so Frühwein.
Virtuelle Fachpressekonferenz „Update ABRYSVO®: Neue Erkenntnisse zur RSV-Schutzimpfung für Erwachsene ab 60 Jahren“ (Veranstalter: Pfizer Deutschland GmbH), August 2024