Die Übergangsfrist für die neue Medizinprodukteverordnung endet im Mai 2020. Wenngleich sie primär Hersteller und Vertreiber von Medizinprodukten adressiert, sollten Ärzte zumindest die wesentlichen Neuerungen kennen. Denn einige unmittelbare Auswirkungen bedeuten neue Aufgaben für Arztpraxen und Krankenhäuser.