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Elektronische Patientenakte: Das kommt 2025 auf Sie zu

12.12.2024

Ab dem 15. Januar 2025 erhalten alle gesetzlich Krankenversicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht vorher aktiv widersprochen haben. Als Frauenärztin oder Frauenarzt sollten Sie die wichtigsten Aspekte beachten, die in diesem Beitrag vorgestellt werden.

Die ePA soll Informationen v. a. zu Befunden, Diagnosen sowie zu durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen enthalten. Ziel ist es, dass Ärzte und Ärztinnen in Praxen und Krankenhäusern, aber auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten alle relevanten Informationen und Dokumente auf einen Blick haben.

Was müssen Sie tun?

Sie sind verpflichtet, bestimmte Daten in die ePA einzustellen, darunter:

  • Befundberichte aus diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Laborbefunde
  • elektronische Arztbriefe

Auf Wunsch der Patientin müssen Sie zusätzliche Daten einfügen, wie:

  • Kopien der Behandlungsdokumentation
  • Daten zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Beachten Sie: Der Mutterpass liegt zunächst weiterhin nur in Papierform vor und muss nicht in die ePA übertragen werden.

Mit dem Stecken der Versichertenkarte erhalten Sie für 90 Tage Zugriff auf die komplette ePA der Patientin. Sie können grundsätzlich auf alle Inhalte zugreifen, es sei denn, die Patientin hat bestimmte Informationen gesperrt. Informieren Sie Ihre Patientinnen darüber, welche Daten Sie in der ePA speichern. Bei besonders sensiblen Diagnosen müssen Sie auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Dokumentieren Sie einen etwaigen Widerspruch in Ihrer Behandlungsdokumentation. Achten Sie besonders auf den Schutz sensibler Informationen, wie Befunde zu sexuell übertragbaren Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen.

Voraussetzungen

Die ePA ersetzt nicht Ihre eigene Behandlungsdokumentation. Führen Sie diese weiterhin separat. Patientinnen können Daten in der ePA löschen oder verbergen. Verlassen Sie sich daher niemals ausschließlich auf die ePA-Inhalte.

Die technischen Voraussetzungen sind überschaubar. Ihre Praxis muss an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein und zum Start wird ein Update Ihres Praxisverwaltungssystems zur Unterstützung der ePA erforderlich. Die Handhabung der ePA bei minderjährigen Patientinnen ist noch nicht abschließend geklärt.

Der Fahrplan

Nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) startet die ePA am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Franken und Hamburg. Die Pilotphase dauert 4 Wochen. Verlaufen die Tests reibungslos, soll der bundesweite Rollout erfolgen. Als Starttermin wird der 15. Februar 2025 angestrebt.

Der Medikationsplan, über den dann auch Allergien und ähnliche Informationen weitergegeben werden, soll Mitte des nächsten Jahres folgen. Zu den Anwendungen, die nach dem Medikationsmanagement in die Umsetzung gehen sollen, gehört die Patientenkurzakte. Sie soll für jede Facharztgruppe zu einer Art Deckblatt der Dokumentation werden, in dem die wichtigsten Informationen zu einem Patienten oder einer Patientin gespeichert sind. Noch unklar ist, wie „historische“ Daten in die Akte gelangen sollen. Auch wenn möglichst viele Informationen strukturiert abgelegt werden sollen, sind hier auch PDF-Daten denkbar, die über eine Volltextsuche erschlossen werden.

Kassenärztliche Bundesvereinigung „PraxisInfo Spezial: Die elektronische Patientenakte ab 2025 – Fragen und Antworten“

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle

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