Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz will Bundesjustizminister Marco Buschmann das bisher geltende Recht abschaffen und den Vorgang der Geschlechtsumwandlung vereinfachen.
Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung dann nicht mehr verlangt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) begrüßt das, warnt jedoch davor, die aktuell hohen Hürden für eine hormonelle und operative Geschlechtsangleichung aufzuweichen. Denn die körperlichen Veränderungen sind oftmals irreversibel. Das bisher laut Leitlinien praktizierte stufenweise Vorgehen habe sich bewährt und sollte bestehen bleiben, so die DGE. Dieses sieht im ersten Behandlungsschritt eine gründliche psychologische und eventuell psychiatrische Abklärung des Wunsches nach Geschlechtsanpassung vor, bevor die Hormontherapie beginnt.
Pressemitteilung der DGE