Der Leistungsanspruch für Früherkennungsuntersuchungen auf Darmkrebs wird künftig einheitlich und damit einfacher ausgestaltet: Frauen und Männer können ab dem Alter von 50 Jahren die gleichen Angebote des Darmkrebs-Screenings wahrnehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dafür mit einem Beschluss vom 16. Januar 2025 seine Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) geändert.
Der ursprünglich unterschiedlich ausgestaltete Anspruch zu den Früherkennungsprogrammen für Frauen und Männer ging zurück auf Daten des Robert Koch-Instituts, die für Männer ein höheres Erkrankungsrisiko ab 50 Jahren aufzeigten als für Frauen. Die beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragte Leitlinienrecherche hatte jedoch gezeigt, dass es hinsichtlich der Untersuchungsabstände und -methoden keine nach dem Geschlecht oder Alter differenzierten Empfehlungen für die Darmkrebs-Früherkennung gibt. Zudem vereinfacht ein einheitlicher Leistungsanspruch die Umsetzung der Darmkrebsvorsorge in der Praxis.
Künftig gleicher Anspruch auf Untersuchungen und Intervalle für Frauen und Männer
Derzeit gibt es zwei Untersuchungen zur Darmkrebs-Früherkennung, die Darmspiegelung (Koloskopie) und den Stuhltest auf nicht sichtbares, sogenanntes okkultes Blut im Stuhl. Mit der Koloskopie können auch bereits Krebsvorstufen früh entdeckt und direkt entfernt werden, bevor sie sich zu bösartigen Tumoren weiterentwickeln können. Einheitlich geregelt ist nun:
* Darmspiegelung: Frauen und Männer können ab 50 Jahren zweimal eine Darmspiegelung (Koloskopie) im Abstand von zehn Jahren durchführen lassen.
* Stuhltest: Alternativ zur Darmspiegelung können Frauen und Männer ab 50 Jahren alle zwei Jahre einen Stuhltest machen.
Weiterhin gilt: Wer sich zehn Jahre nach der ersten Darmspiegelung gegen eine zweite entscheidet, kann stattdessen Stuhltests machen. Bei auffälligen Stuhltests besteht außerdem immer ein Anspruch auf eine Darmspiegelung zur weiteren Abklärung.
Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung stellt dazu fest: „Die Darmkrebsvorsorge kann durch die Erkennung von Vorstadien im besten Fall verhindern, dass Darmkrebs überhaupt erst entsteht. Deshalb ist die Teilnahme an der Früherkennung so wichtig. Unser heutiger Beschluss ist ein relevanter Baustein in der Weiterentwicklung des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms. Zusätzlich beraten wir derzeit im G-BA auch, ob ein früherer Beginn der Darmkrebsvorsorge ab dem Alter von 45 Jahren bzw. eine andere Frequenz der Früherkennungskoloskopie sinnvoll sein kann. Außerdem beschäftigen wir uns wissenschaftlich mit der Frage, ob und wie der Zugang zur Früherkennung für Menschen mit familiärem Darmkrebsrisiko verbessert werden kann.“
Hintergrund: Die Infoseite „Darmkrebsfrüherkennung“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fasst wesentliche Sachverhalte für Praxen und Patienten bzw. Patientinnen zusammen (https://www.kbv.de/html/praevention_darmkrebsfrueherkennung.php).
Pressemitteilung „Darmkrebsvorsorge wird einfacher: Gleiches Angebot für Frauen und Männer ab 50 Jahren“. Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), Berlin, 16.1.2025 (https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1236/).