Zur Sicherung der Diagnose „Schlafapnoe“ wird das Schlafverhalten von Betroffenen mithilfe der Polygrafie analysiert.
Seit April 2022 können auch Internisten ohne Schwerpunkt die Erlaubnis zur Abrechnung von Polygrafien erhalten, wenn sie an einem dafür vorgesehenen 30-Stunden-Kurs teilgenommen haben. Grund dafür ist, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung aktualisierte. Ursprünglich durften neben Allgemeinärzten und Internisten mit Schwerpunkt Kardiologie und Pneumologie auch „Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin“ Polygrafien durchführen. Letztere Facharztbezeichnung wurde aber 2007 aus europarechtlichen Gründen gestrichen, und bei der damaligen Überarbeitung der Qualitätssicherungsvereinbarung wurde der Facharzt ohne Schwerpunkt nicht aufgenommen.
Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V., Juni 2022