Die Entscheidung zur Umsetzung der „Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten“ durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung im Jahr 2019 hat aus Sicht des Deutschen Hausärzteverbandes zu einem ziemlichen (Honorar)-Chaos geführt. Zur besseren Übersicht hat das Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) des Verbandes eine Praxishilfe publiziert, die eine aktualisierte Übersicht aller möglichen Präventionsleistungen in der Hausarztpraxis umfasst (Stand 27.4.2023).
Die Praxishilfe (Umfang 1 Seite PDF) listet übersichtlich die Gebührenordnungsposition (EBM-GOP), eine Beschreibung der jeweiligen Leistung, Zielgruppe/Alter, Häufigkeit und eingeschlossene Leistungen und kann nach Bedarf frei verwendet und verteilt werden.
Sie umfasst folgende Leistungen: Jugendgesundheitsuntersuchung (J1), Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Mann, Gesundheitsuntersuchung (GU) ab vollendetem 18. Lebensjahr, GU-Zuschlag bei Hepatitis B/C-Screening, Hepatitis B/C-Screening ohne GU (gilt bis 31.12.23), Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms, Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems (iFOBT), Überweisung zur Vorsorge-Koloskopie (keine Extra-GOP), Hautkrebsscreening (genehmigungspflichtige Leistung) ohne bzw. mit GU, Aufklärungsgespräch Ultraschallscreening Bauchaortenaneurysma, Ultraschallscreening (genehmigungspflichtige Leistung) auf Bauchaortenaneurysma sowie die Beratung zur Organspende.
Die Liste steht unter https://www.ihf-fobi.de/downloads zur Verfügung.
Newsletter „Präventionsleistungen in der Hausarztpraxis“. Institut für hausärztliche Fortbildung (IhF) im Deutschen Hausärzteverband, Köln, 3.5.2023 (www.ihf-fobi.de).
* Richtlinien des G-BA: Beschlüsse des G-BA zu den Richtlinien „Gesundheitsuntersuchung“. Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin (https://www.kbv.de/html/2926.php).