Es gibt neue Empfehlungen auf S3-Niveau zur fetalen Zustandsdiagnostik bei Schwangeren. Die Leitlinie „Fetale Überwachung in der Schwangerschaft“ wurde von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) veröffentlicht.
In der neuen S3-Leitlinie werden die Methoden und die Durchführung von Dopplersonographie und von Kardiotokogramm (CTG) erstmals umfangreich und gebündelt aufbereitet und der derzeitige Wissensstand zu diesen Untersuchungen dargestellt. Entsprechend der Evidenzlage wird keine Empfehlung für Dopplersonographie und CTG in Low-risk-Schwangerschaften ausgesprochen.
Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung unter der paritätischen Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) unter Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften. Die neue Leitlinie ersetzt die Leitlinien zur „Anwendung des CTG während der Schwangerschaft und Geburt“ und „Dopplersonographie in der Schwangerschaft“. Die Empfehlungen richten sich an Schwangere von Beginn der Lebensfähigkeit des Feten bis zur Geburt. Der Fokus liegt auf der Analyse der Studienevidenz, ob bei Low-risk-Schwangerschaften, also jenen, für die keine erhöhten Risiken für Mutter und/oder das ungeborene Kind identifiziert wurden, die Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchungen das Outcome verbessert.
Nach einer ausführlichen Darstellung der wissenschaftlichen Daten zu Klassifizierungen von Low-risk-Schwangerschaften werden in der Leitlinie die Methoden und Vorgehensweisen zur Anwendung der genannten Ultraschallverfahren dargelegt. Während diese Verfahren früher zu den Standarduntersuchungen vor einer Geburt gehörten, werden sie mittlerweile nur noch im Falle einer Schwangerschaft durchgeführt, für die ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde. Auch die Autoren der jetzt vorgelegten Leitlinie kommen auf Grundlage zahlreicher Studien zu dem Schluss, dass im Falle einer Low-risk-Schwangerschaft weder eine Dopplersonographie noch ein CTG notwendig sind. Die Analyse der Datenlage zeigte keine Evidenz, dass diese Verfahren zur Überwachung von Feten zu einer Reduktion der Morbidität und Mortalität führen. Für dieses Vorgehen wurde damit erstmalig eine ausführliche Grundlage geschaffen, welche die ausschlaggebende Evidenz zu diesem Thema bündelt und eine fundierte Handlungsempfehlung ableitet. Die Leitlinie ist online downloadbar.
Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG), Februar 2023