Die Abrechnungsempfehlung für die GOÄ-Ziffer 245a wurde von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und dem Beihilfekostenträger analog bis zum 20. September 2021 verlängert.
Die Abrechnungsempfehlung für die GOÄ-Ziffer 245a wurde von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und dem Beihilfekostenträger analog bis zum 20. September 2021 verlängert.
Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.