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Abrechnung

GOÄ-Ziffer 245a

Die Abrechnungsempfehlung für die GOÄ-Ziffer 245a wurde von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und dem Beihilfekostenträger ­analog bis zum 20. September 2021 verlängert.

Die Abrechnungsempfehlung für die GOÄ-Ziffer 245a wurde von der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und dem Beihilfekostenträger ­analog bis zum 20. September 2021 verlängert.

Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.

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