Das am 19.10.2023 vom Bundestag verabschiedete Krankenhaustransparenzgesetz verpflichtet die Krankenhäuser, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) Angaben zu übermitteln, welches Krankenhaus den Bürgern welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Das InEK liefert diese Daten und Auswertungen und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) bereitet die Daten für ein noch zu publizierendes Transparenzverzeichnis auf.
Dieses Transparenzverzeichnis soll der Bevölkerung Einsichten in die Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach Leistungsgruppen), in vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, in Komplikationsraten für ausgewählte Eingriff und in die Zuordnung zu Versorgungsstufen (Level) nach der Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen bieten.
Dr. med. Sibylle Steiner (Berlin), Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), stellt dazu fest: „Dieses Gesetz ist ein Angriff auf die gemeinsame Selbstverwaltung und bahnt den Weg in eine unmittelbar, bis ins Detail staatlich gelenkte Gesundheitsversorgung. Dadurch wird die Gesundheitsversorgung von der gemeinsamen Selbstverwaltung entkoppelt. Das Bundesgesundheitsministerium will mit diesem Gesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) umgehen und direkt auf das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zugreifen, ohne aber selbst dafür zu bezahlen oder für die Ergebnisse zu haften.
Grundsätzlich begrüßen wir dagegen das Vorhaben, durch eine klare Zuordnung von Krankenhäusern zu Versorgungsstufen in Verbindung mit korrespondierenden Leistungsgruppen die Transparenz, Orientierung und damit schließlich die Entscheidungsautonomie von Patientinnen und Patienten zu stärken.“
Pressemitteilung „Auf dem Weg in eine staatlich gelenkte Gesundheitsversorgung“. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Berlin, 20.10.2023 (https://www.kbv.de/html/presse_66077.php).
* Presseservice „Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz“. Bundesgesundheitsministerium, Bonn, 19.10.2023 (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundestag-beschliesst-krankenhaustransparenzgesetz.html).