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Frei verkäufliche Schmerzmittel

Weitere Analgetika-Kombination aus der Rezeptpflicht entlassen

14.2.2022

Analgetische Kombinationspräparate mit bis zu 500mg Paracetamol und 200mg Ibuprofen je Einzeldosis sind in Kürze nur noch ohne Rezept erhältlich, nachdem der Bundesrat Ende letzter Woche einer entsprechenden Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt hat.

Auch das NSAR Dexibuprofen, das Antitussivum Levodropropizin und das Antihistaminikum Bilastin sind künftig rezeptfrei erhältlich. Die Neuregelung wird am ersten Tag des ersten Kalendermonats nach Verkündung der Verordnung wirksam. Bei den schmerz- und entzündungshemmenden Präparaten sind hauptsächlich Kombinationen zur oralen Anwendung betroffen, die je Einzeldosis maximal 500mg Paracetamol (Tageshöchstdosis 3g) und 200mg Ibuprofen (Tageshöchstdosis 1,2g) enthalten. Je Packung sind Gesamtwirkstoffmengen von 10g Paracetamol und 4g Ibuprofen erlaubt, das entspricht 20 Tabletten. Indikation ist die kurzzeitige symptomatische Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen. Mit der Limitierung der Packungsgröße und Tablettenanzahl soll auch möglichen Nebenwirkungen Rechnung getragen werden.

In der AMVV heißt es, dass „die unterschiedlichen Angriffspunkte und Wirkmechanismen von Paracetamol und Ibuprofen [...] im Vergleich zu den jeweiligen Monotherapien zu einer ausgeprägteren Analgesie führen [können], wobei sich die Pharmakokinetik der beiden Wirkstoffe nicht ändert“. Und weiter: „Die dem Paracetamol weitestgehend fehlende antiphlogistische Wirkung kann im Kombinationsprodukt durch die Ibuprofen-Komponente ergänzt werden“. Aktuell stehen mehrere Kombi-Präparate zur Verfügung.

Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung. Drucksache 857/21, Bundesrat, Februar 2022

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