Nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Fernbehandlung dürfen künftig auch Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation per Videosprechstunde verordnet werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.
Konkret stellt der G-BA in seinen Heilmittel-, Häusliche Krankenpflege- und Rehabilitations-Richtlinien fest, dass diese Leistungen möglich sein werden, wenn es sich bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beispielsweise um sogenannte weitere Verordnungen und Folgeverordnungen handelt, nicht um eine erstmalige Verordnung. Für die Verordnung von Heilmitteln, häuslicher Krankenpflege und medizinischer Rehabilitation per Videosprechstunde gilt insbesondere Folgendes:
Die Richtlinienänderungen werden vermutlich erst ab Oktober 2023 in Anspruch genommen werden können, da zunächst eine rechtliche Bewertung des Bundesministerium für Gesundheit und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen müssen. Anschließend prüft noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob die ärztliche und psychotherapeutische Vergütung angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.
Pressemitteilung Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), Januar 2023