Vertreterinnen und Vertreter der ärztlichen, zahnärztlichen Organisationen (BÄK, KBV, KZBV, BZÄK und DKG) sowie der Apothekerschaft (DAV) erklären, dass in der jetzt vorgesehenen Basisversion der „ePA für alle“ kein deutlicher Mehrwert gegenüber den von den Kassen aktuell anzubietenden Patientenakten erkennbar ist. Zuvor wurden für zukünftige elektronische Patientenakte (ePA), auch „ePA für alle“ genannt, in der vergangenen Gesellschafterversammlung der gematik GmbH die Grundlagen für ihre technische Umsetzung zum 15.01.2025 gelegt. Nach einer ambitionierten Erstellungs- und Kommentierungsphase für die benötigten fachlichen Konzepte und technischen Spezifikationen sollten die Gesellschafter über ein umfangreiches Dokumentenpaket der „ePA für alle“ entscheiden.
Aus Sicht der Bundesärztekammer, der kassenärztlichen Bundesvereinigung und der anderen beteiligten Fachorganisationen muss die „ePA für alle“ einen deutlichen Mehrwert zu den derzeit von den Krankenkassen anzubietenden elektronischen Patientenakten vorweisen (die nur 1% der Versicherten überhaupt hat). Dies ist in der nun für den Start der „ePA für alle“ vorgesehenen Basisversion nicht ausreichend erkennbar, kritisieren die Organisationen. Es fehlen nach wie vor elementare Bestandteile, die für eine nutzenstiftende Verwendung im Versorgungsalltag benötigt werden. So ist z. B. keine Volltextsuche der Inhalte einer elektronischen Patientenakte möglich, ein zentraler Virenscanner für die Inhalte der ePA ist ebenfalls nicht vorgesehen. Zwar soll der im Gesetz geforderte digitale Medikationsprozess noch für den Start der ePA nachspezifiziert werden. Alle anderen Kritikpunkte sollen jedoch entweder gar nicht oder erst in Nachfolgeversionen der ePA berücksichtigt werden. Letztlich haben diese offenen Punkte dazu geführt, dass keine Leistungserbringerorganisation in der gematik der Freigabe des Dokumentenpakets zugestimmt hat.
„Schon die ePA, die die Kassen seit Beginn 2021 anbieten mussten, hat wegen unzureichender Praktikabilität bei Patienten und Ärzten keine Resonanz gefunden. Die neue ePA, die ‚ePA für alle‘, darf diesen Geburtsfehler nicht wiederholen. Hier muss schnell nachgearbeitet werden, damit insbesondere die Suchfunktion möglichst von Anfang an Ärztinnen und Ärzte bei der Nutzung der ePA in der Behandlung ihrer Patientinnen und Patienten unterstützt“, fordert Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer.
Pressemitteilung „Dringender Nachbesserungsbedarf bei neuer ‚ePA für alle‘“. BÄK, KBV, KZBV, BZÄK , DKG, DAV, 13.2.2024 (https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/dringender-nachbesserungsbedarf-bei-neuer-epa-fuer-alle).