Die Einführung des E-Rezepts wird verschoben. Das hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) offenbar in einem Schreiben den anderen gematik-Gesellschaftern (das BMG ist mit 51% Hauptgesellschafter der gematik) am 20. Dezember mitgeteilt, wie aus einer Pressemitteilung der gematik hervorgeht.
In der Mitteilung heißt es, dass anders als oftmals von den Akteuren kommuniziert, die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen. Die flächendeckende technische Verfügbarkeit sei gemäß § 360 Abs.1 SGB V aber Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung des E-Rezepts, so das BMG. Es solle daher weiter getestet werden. Ein neues Datum für die geplante Einführung wird aber nicht genannt. Vielmehr soll die Einführung, wenn alles läuft, „nach einem noch festzulegenden Rollout-Verfahren erfolgen“.
Das Schreiben erwähnt weiter, dass das Ministerium eine Vielzahl von Rückmeldungen aus dem Gesellschafterkreis zur bevorstehenden Einführung des E-Rezepts erreicht hat. Diese hätten erhebliche Bedenken geäußert, ob Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 möglich sein werden. Anlass für die Bedenken gäben die noch laufenden Tests und die unzureichende Erprobung ‒ es sollen bislang nur 42 E-Rezepte abgerechnet worden sein.
Weiter appelliert das BMG an die Mitgesellschafter, so berichtet die Apotheker-Fachzeitschrift, gemeinsam darauf hinzuwirken, dass die Rahmenbedingungen für die Einführung des E-Rezepts schnellstmöglich geschaffen werden. Bis dahin solle der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden. Das Ministerium machte aber auch unmissverständlich klar, dass es so wie bisher nicht weitergehen kann, denn: „Diese kontrollierte Test- und Pilotphase in den kommenden Wochen erfordert jedoch auch deutliche Verbesserungen in der Unterstützung und der Verbindlichkeit der Testprozesse mit klaren Verantwortlichkeiten, einer höheren Transparenz über den Projektfortschritt seitens aller Beteiligten und einen Reporting Prozess, der geeignet ist, Missverständnisse über den Reifegrad der Einzelkomponenten sowie des Gesamtsystems zukünftig zu vermeiden.“
Pressemitteilung Bundesgesundheitsministerium, Dezember 2021