Welche Daten genau sollen in die elektronische Patientenakte (ePA) aufgenommen werden? Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGINA) hat genaue Vorstellungen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Es könnte so schön sein: ein neuer Patient kommt mit frischen Beschwerden in die Praxis, kann aber über bestehende Diagnosen, Allergien, laufende Medikation oder bisherige Laborwerte keine klaren Angaben machen. Ein kurzer Blick in die elektronische Patientenakte und der Arzt ist im Bilde und kann konkrete Therapieentscheidungen treffen. Auch der Austausch von Daten zwischen verschiedenen Arztpraxen könnte wesentlich flüssiger und müsste nicht per Fax oder CD geschehen. Dass die ePA die medizinische Versorgung deutlich verbessern könnte, ist unbestritten. Dennoch schreitet das Projekt der Gematik mit derselben Langsamkeit voran, mit denen die meisten deutschen Annäherungen an digitale Themen einhergehen. Aktuell sind viele Aspekte der Ausgestaltung unklar: Unter anderem, welche Daten in die Akte gehören und nach welchen Standards das erfolgen soll.
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat anhand konkreter Beispiele aus dem Versorgungsalltag eine Empfehlung erarbeitet, deren Zusammenfassung sich am Ende des Beitrags findet. Aus offensichtlichen Gründen muss die ePA einen Notfalldatensatz enthalten. „Dem Rettungsdienst, den Kollegen in der Notaufnahme oder der Intensivstation fehlen oft wichtige Informationen zum Gesundheitszustand oder der Krankengeschichte von Patienten“, nennt Privatdozent Dr. med. Sebastian Spethmann, Sprecher der DGIM-Arbeitsgruppe Digitale Versorgungsforschung, der die Empfehlung federführend verfasst hat. Ein entsprechender Datensatz müsste so etwa viele Fragestellungen des SAMPLER-Schemas aufgreifen, also Informationen zu Allergien, Dauermedikationen und Vorerkrankungen enthalten. Der Vorschlag der DGINA sieht acht weitere Themenfelder vor. Dazu gehören Erklärungen wie ein Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, Impfpass oder Arztbriefe und Laborbefunde.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Allgemeinen und die Einführung der ePA im Speziellen sei dringend notwendig und überfällig, heißt es in der Pressemitteilung der DGINA. Sie werde mit erheblichen zeitlichen und organisatorischen Mehraufwänden verbunden sein, die nur wenige Ärzte erübrigen könnten. Bei der Einführung der ePA müsse die Akte deswegen bereits nahezu serienreif sein. Der Vorschlag der DGINA, der von mehreren anderen Schwerpunktverbänden unterstützt wird, soll ein Beitrag dazu sein.
Die folgenden Daten sollen nach Wunsch der DGINA in die ePA aufgenommen werden:
Notfalldatensatz (NFD) bzw. elektronische Patientenkurzakte (ePKA)
Datensatz persönliche Erklärungen (DPE)
Aktuelle Medikation
Dokumentationen
Befunde von
Die Langform der Stellungnahme der DGINA zum Datensatz der ePA lesen Sie hier.
Pressemitteilung Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGINA), Januar 2022