Ein weiterer Termin hinsichtlich der Digitalisierung der Kassenarztpraxis ‒ neben der Einführung der elektronischen Patientenakte ‒ müsste eigentlich deutlich aufgeschoben werden: Nämlich die Einführung des E-Rezepts, wie die KBV-Vertreterversammlung Mitte September 2021 forderte.
Da der Start Januar 2022 aber gesetzlich vorgeschrieben ist, hat die KBV nun einen Weg gefunden, um die erwarteten Probleme mit nicht funktionierenden Prozessen bei E-Rezept oder elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu verringern: Zur Sicherstellung der Versorgung, so meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), hat der Vorstand nun in einer Richtlinie festgelegt, dass Krankschreibungen und Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022.
Alle Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, etablierte Prozesse bis Ende Juni 2022 weiter zu nutzen, falls die eAU und das Ausstellen von E-Rezepten technisch nicht umsetzbar sind. Sie können AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte übergangsweise auch komplett in Papierform ausstellen.
Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar sei, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und eRezepten zum 1. Januar nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden, betont die KBV. Die betroffenen Vertragsärzte könnten dann für ihre Patienten weder Rezepte noch AU-Bescheinigungen ausstellen. Durch die Richtlinie wird dies verhindert. Die KBV geht davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und E-Rezept frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen werden. Ärzte sind weiterhin aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) oder den elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen.
Praxisnachrichten, November 2021