Das Portal CTIS (Clinical Trials Information System) leide auch nach zehn Monaten Praxis an gravierenden Mängeln, kritisieren verschiedene Verbände aus der Arzneimittelforschung. Über das Portal sollen aber ab 31. Januar 2023 alle europaweiten Forschungsvorhaben mit Humanarzneimittel beantragt werden.
Entsprechend der seit Ende Januar 2022 angewendeten EU-Verordnung Nr. 536/2014 für Klinische Arzneimittelprüfungen müssen alle Forschungsvorhaben mit Humanarzneimitteln ab dem Februar 2023 europaweit nach dieser Verordnung über das CTIS beantragt und genehmigt werden. Ohne ausreichende Funktionsfähigkeit dieses Portals droht das gesamte System der EU-Verordnung zu scheitern, heißt es in einer gemeinsamen Warnung des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland (AKEK), der Verbände der Antragsteller von Arzneimittelprüfungen aus der universitären Forschung (Deutsche Hochschulmedizin (DHM); Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien (KKS-Netzwerk)) sowie der pharmazeutischen Industrie (Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH); Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI); Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa); Bundesverband Medizinischer Auftragsinstitute (BVMA)).
Die Verbände stellen gemeinsam fest, dass das CTIS-Portal auch nach zehn Monaten Praxis an gravierenden Mängeln leidet und für alle Beteiligten zu weiten Teilen nicht handhabbar ist. Diese Mängel sind in den vergangenen Monaten nicht beseitigt worden, sondern haben zugenommen. Damit ist die Antragstellung für klinische Prüfungen ebenso wie deren Bearbeitung durch die Ethik-Kommissionen massiv beeinträchtigt und nicht zu bewältigen. Dies führt absehbar zu einer erheblichen Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Europa und zu Nachteilen und Risiken für Patienten. Es besteht die greifbare Gefahr, dass die Dysfunktionalität des CTIS-Portals zu einer womöglich dauerhaften Abwanderung von Medikamentenerprobungen in andere Weltregionen führt. Das hätte auch negative Folgen für den frühen Zugang für Patienten in Deutschland und der EU zu neuen Therapien. Zusätzlich wird die sorgfältige Überprüfung von Forschungsanträgen durch Ethik-Kommissionen durch die Dysfunktionalität des Portals stark behindert.
Der Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen und die genannten Verbände halten es deshalb für dringend erforderlich, dass die zum 31. Januar 2023 ablaufende Übergangsfrist nach Art. 98 Abs. 2 der Verordnung 536/2014 so lange verlängert wird, bis die Funktionsfähigkeit des EU-Portals CTIS tatsächlich hergestellt und nachgewiesen wurde. Die Bundesregierung wird eindringlich gebeten, zusammen mit anderen EU-Mitgliedstaaten zeitnah eine solche Verlängerung herbeizuführen.
Pressemitteilung Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), November 2022