Die Behandlung chronischer Wunden mit kaltem Plasma wird aller Voraussicht nach in Zukunft bei den gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig sein. Bisher wird die Methode als Zusatzleistung und speziell für Privatversicherte angeboten.
Nach einem knapp zweijährigen Bewertungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt beschlossen, die Erprobungsstudie zur Kassenzulassung durchzuführen. Mit ausschlaggebend für den Beschluss waren Studienergebnisse, die der Methode das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative im Vergleich zur Standard-Wundbehandlung (St-WB) gemäß Leitlinienempfehlungen bescheinigten. Die Erprobungsstudie muss von einem unabhängigen Institut als randomisierte, kontrollierte Studie (RCT) durchgeführt werden. Sie soll klären, ob bei Patienten mit chronischen Wunden die Kaltplasmabehandlung als Erweiterung der St-WB einer alleinigen St-WB hinsichtlich des Endpunkts Wundheilungserfolg überlegen ist. Einzuschließen sind dabei Patienten mit chronischen Wunden unterschiedlicher Genese ohne Heilungstendenz unter St-WB, die für eine weitere primär konservative Behandlung infrage kommen.
Bei Kaltplasma handelt es sich um Gase, die durch Energiezufuhr in einen 4. Aggregatzustand überführt werden. Das so erzeugte Plasma erreicht Temperaturen bis 40 °C. Es hat eine antibakterielle Wirkung und steigert zudem die Mikrozirkulation im behandelten Gewebe.
https://www.g-ba.de/beschluesse/5889/