Das wissenschaftliche Team des IGeL-Monitors hat die „Farbstofflaserbehandlung von unkomplizierten, frühkindlichen Blutschwämmchen“ erneut mit „tendenziell negativ“ bewertet. Denn unkomplizierte infantile Hämangiome bilden sich von selbst zurück. Die Behandlung kann der Hautregion aber schaden.
Eine Farbstofflaserbehandlung von unkomplizierten Hämangiomen beim Säugling wäre nützlich, wenn sie sich, verglichen mit einer Nichtbehandlung, schneller und vollständig zurückbilden würden. Berücksichtigt wurden alle Studien, die die Behandlung mit dem Farbstofflaser explizit mit einer Beobachtung ohne Behandlung verglichen haben. Seit der ersten Bewertung dieser IGeL im April 2015 sind ‒ auch in den aktualisierten Reviews ‒ keine neuen relevanten Ergebnisse hinzugekommen. Was die Rückbildung eines unkomplizierten Blutschwämmchens betrifft, zeigt die Behandlung mit dem Farbstofflaser keinen zusätzlichen Nutzen gegenüber einer Nichtbehandlung. Sie hatte zwar den Effekt, dass die Rötung des Hämangioms etwas stärker zurückging als bei nichtbehandelten Kindern. Insgesamt lässt sich anhand der Ergebnisse kein eindeutiger Vorteil der Farbstofflaserbehandlung gegenüber der kontrollierten Beobachtung ableiten.
Hautschäden
Allerdings zeigen die zurate gezogenen Studien, dass bei den mit Farbstofflaser behandelten Kindern mehr Schäden auftraten: Bei über einem Viertel der behandelten Kinder war die Haut an der behandelten Stelle stärker ausgedünnt, bei den nichtbehandelten waren es unter 10%. Und bei knapp jedem zweiten behandelten Kind war die Haut heller als die Umgebungshaut, bei den nichtbehandelten nur bei jedem sechsten Kind.
Die Behandlung komplizierter Hämangiome, die die Entwicklung und die Gesundheit des Säuglings beeinträchtigen können, ist eine Kassenleistung. Hier hat sich gegenüber der Lasertherapie eine medikamentöse Behandlung mit dem ß-Blocker Propranolol als Therapie der Wahl durchgesetzt. Das empfehlen auch medizinische Leitlinien wie etwa die aktuelle
S2k-Leitlinie „Infantile Hämangiome im Säuglings- und Kleinkindesalter“ (AWMF-Registernummer 006-100).
Pressemitteilung des IGeL-Monitors Medizinischer Dienst Bund, Juni 2022