Von 444 Ärzten befürworten rund 82 % den ärztlich assistierten Suizid. Dies ergab die Zwischenauswertung einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS). Die Umfrage ist seit September 2022 online und noch bis September 2023 offen.
Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig sei und das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Leben und Sterben umfasst. Allerdings besteht kein Recht auf ärztlich assistierten Suizid. Dass Ärzte überwiegend Bereitschaft zur Suizidassistenz zeigen, spiegelt die Zwischenauswertung der Umfrage der DGS wider.
Demnach wären Ärzte besonders nach erfolgloser Palliativversorgung bereit, einen Suizid zu unterstützen. Auch bei chronisch erkrankten Patienten wäre ein Großteil von ihnen dazu bereit. Bei psychiatrischen Erkrankungen würden dies in Ausnahmefällen bis zu 50 % unterstützen. Bei akuten Erkrankungen lehnen allerdings die meisten Ärzte eine Suizidassistenz ab.
An der Umfrage teilnehmen können Ärzte noch bis September 2023 hier.
Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V., Mai 2023