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DMP Adipositas

Nächste Phase zur Umsetzung hat begonnen

20.8.2024

Ab sofort können gesetzliche Krankenkassen regionale Verträge mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern für eine bessere Versorgung von Menschen mit krankhaftem Übergewicht schließen, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. Mit dem Ziel, die bestehenden Gesundheits- und Unterstützungsangebote für solche Versicherten zu verbessern, hatte der G-BA die Anforderungen an ein strukturiertes Behandlungsprogramm beschlossen. Diese Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas sind Anfang Juli 2024 in Kraft getreten.

Sobald eine Krankenkasse einen solchen Vertrag geschlossen hat, können sich die Versicherten bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin in das DMP einschreiben.

In das DMP einschreiben können sich Erwachsene, die einen BMI zwischen 30 und 35 und mindestens eine Begleiterkrankung haben – beispielsweise Bluthochdruck oder Diabetes mellitus Typ 2. Bei Versicherten mit einem BMI höher oder gleich 35 ist eine bereits bestehende Begleiterkrankung keine Voraussetzung für eine DMP-Teilnahme.

Im Zuge des neuen DMP Adipositas wird die Patientin oder der Patient über die Erkrankung und wesentliche Einflussfaktoren aufgeklärt und mit Hilfe von Schulungen dabei unterstützt, das eigene Verhalten gesundheitsfördernder zu ändern. Angepasst an die persönliche Situation der Betroffenen werden konkrete Ziele und Behandlungsmaßnahmen vereinbart und engmaschig überprüft. So soll das zu hohe Körpergewicht der Betroffenen reduziert oder zumindest stabilisiert werden. Den Ärztinnen und Ärzten stehen im DMP leitliniengerechte Therapieempfehlungen zur Verfügung, auch in Hinblick auf etwaige Begleiterkrankungen.

Der G-BA kann in einem DMP allerdings nur Leistungen zur Diagnostik und Therapie empfehlen, die auch im regulären ambulanten oder stationären Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind. Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen beispielsweise nicht als GKV-Leistung verordnet werden. Hierzu zählen nach Auffassung des Gesetzgebers – ohne Berücksichtigung von Adipositas als chronischer Erkrankung – auch alle Medikamente, die zur alleinigen Behandlung von Adipositas geeignet sind.

Pressemitteilung „Regionale Verträge für ein DMP Adipositas ab sofort möglich“. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Berlin, 1.7.2024 (https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1196/).

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