Individuelle Gesundheitsleistungen sind ein umstrittenes Thema. Dieser Beitrag beschreibt, wie ausgewählte Selbstzahlerleistungen die medizinische Versorgung Ihrer Patientinnen verbessern können und wie sie kommuniziert werden können, damit mehr Patientinnen diese Leistungen auch in Anspruch nehmen.
Sie wollen Ihren Patientinnen eine bestmögliche Behandlung bieten? Dann beinhaltet die unter Umständen zusätzliche Leistungen, die nicht von der Kasse getragen werden. Dass sich diese individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) auch positiv auf den Umsatz Ihrer Praxis auswirken, hat für viele Kolleginnen und Kollegen ein Geschmäckle. Zu Unrecht. Denn natürlich geht es bei IGeL nicht darum, Ihren Patientinnen um jeden Preis etwas zu verkaufen. Es versteht sich von selbst, dass Sie nur die zusätzlichen Leistungen für Ihre Patientinnen in Betracht ziehen, die Sie aus medizinischer Sicht als sinnvoll erachten. So geben Sie Ihren Patientinnen mehr Möglichkeiten, eine informierte Entscheidung über ihre Gesundheit zu treffen, beispielsweise um ihre Lebensqualität zu verbessern oder eine schwere Krankheit frühzeitig zu erkennen.
Oftmals nicht in Anspruch genommen
Umfragen zeigen immer wieder, dass Ärzte und Ärztinnen zu den Berufsgruppen gehören, denen die Menschen am meisten vertrauen. Dennoch – und obwohl Sie von bestimmten Leistungen vollkommen überzeugt sind – nimmt nur ein Bruchteil der Patientinnen sie in Anspruch. Wie kann das sein? Die Antwort liegt in der Art der Kommunikation.
Nur ein Teil der Patientinnen nimmt IGeL in Anspruch.
Die meisten Patientinnen befinden sich während ihres Arztbesuchs in einer Stresssituation. Sie bewegen sich unsicher in einem Umfeld, in dem sie sich nicht auskennen und das sie nur schwer einschätzen können. Nun erklärt ihnen der Arzt oder die Ärztin eine Krankheit, eine Heilmethode oder eine mögliche Vorsorgemaßnahme, von welcher sie noch nie gehört haben. Für Sie als Mediziner ist Ihre Erklärung absolut verständlich – doch kommt sie auch wirklich bei den Patientinnen so an? Das ist in der Regel nicht wirklich der Fall.
Oft lehnen Patientinnen dann mit der Begründung ab, dass sie für diese Behandlung kein Geld haben. Das ist ein beliebtes Argument, denn dagegen kann man kaum etwas einwenden. Tatsächlich ist das Geld in den meisten Fällen sehr wohl vorhanden. Zudem sprechen wir ja von Vorsorgeleistungen und Behandlungen mit einem hohen Gegenwert.
Die Wahrheit ist: Den meisten Menschen wäre es sehr wohl das Geld wert, beispielsweise Krebs frühzeitig zu erkennen oder dank zusätzlicher Untersuchungen in der Schwangerschaft größtmögliche Sicherheit zu erhalten. Doch sie haben oft nicht genau verstanden, worin der gesundheitliche Mehrwert der zusätzlichen Leistung für sie liegt. Sie lehnen die Behandlung dann verständlicherweise ab. Denn Menschen sind nur bereit, für etwas Geld auszugeben, das sie auch wirklich verstehen.
Als „klassische“ IGe-Leistungen in der Gyn-Praxis gelten Angebote rund um die Krebsfrüherkennung und die Schwangerschaftsvorsorge. Bei der Krebsprävention gibt es durchaus ein gutes Angebot für GKV-Versicherte, aber die gesetzlichen Kassen übernehmen nicht alles. Sinnvolle IGeL als Ergänzung sind zum Beispiel:
Bei der Schwangerenbetreuung kommen neben weiteren molekulardiagnostischen oder Ultraschalluntersuchungen auch Leistungen wie ein Toxoplasmose-Test infrage, der von den Kassen nur bei Verdacht bezahlt wird, beunruhigten Schwangeren aber Sicherheit gibt. Aus Sicht der Präventionsmedizin ist die Ernährungsberatung eine außerordentlich hilfreiche IGeL: Vor und in der Schwangerschaft zur Optimierung der fetalen Programmierung und ansonsten zur Minimierung eigener Risiken.
Die Lösung: einfach und anschaulich
Wie können Sie es schaffen, die komplexen Methoden und ihre Vorteile so zu erklären, dass jede Patientin sie versteht? Vielleicht erinnern Sie sich an „Die Sendung mit der Maus“. Hier können Sie sich einiges abschauen:
Machen Sie es wie „Die Sendung mit der Maus“: Verwenden Sie für Selbstzahlerleistungen Erklärfilme, die Patientinnen direkt auf ihrem eigenen Smartphone anschauen können. Das ist für sie viel einfacher als der klassische Monitor im Wartezimmer, auf den Sie heute guten Gewissens verzichten können.
Der Film kann auf zwei Wegen auf dem Smartphone Ihrer Patientinnen gezeigt werden: Nutzen Sie einen QR-Code, welchen die Patientin über Ihren Anamnesebogen in der Praxis einscannt. Oder Sie senden den Link zum Film per E-Mail bereits vorab mit Ihrem digitalen Anamnesebogen zu. So kann die Patientin sich den Film in Ruhe zu Hause, auf dem Weg in die Praxis oder im Wartezimmer anschauen, sich Gedanken machen und ggf. weiter zu dem Thema recherchieren. Dadurch muss Ihre Patientin nicht in angespannter Situation komplexe Informationen verarbeiten und sofort eine Entscheidung treffen.
Wichtig: Achten Sie beim Erklärfilm darauf, dass dieser ohne Ton auskommt, dafür aber über Untertitel verfügt. Mit Untertiteln, die schön langsam durchlaufen, kann jeder den Text in Ruhe lesen und verarbeiten.
Der Autor
Wolfgang Apel
Praxisberater und Betriebswirt
MediKom Consulting GmbH
90461 Nürnberg
Wolfgang Apel veröffentlicht regelmäßig den Podcast „Unternehmen Arztpraxis“ und berät Inhaberinnen und Inhaber von Arztpraxen aller Fachrichtungen.
Bildnachweis: privat