Die kontinuierlichen Glucosemesssysteme (CGM)sind nicht barrierefrei, betonte die Tagungspräsidentin Dr. med. Dorothea Reichert (Landau), auch sei ein gewisses digitales Grundverständnis nötig.
Von der Anwendung ausgeschlossen sind Menschen mit Sehbehinderungen und solche, die nicht selbstständig die Insulindosierung steuern können. Das ist jedoch zwingend, damit die Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Zudem können Menschen mit psychischen Einschränkungen wie ADHS ihren Alltag nicht in der vom Medizinischen Dienst geforderten Qualität dokumentieren und sind damit ebenfalls ausgeschlossen. Grundlage für die Inklusion ist die UN-Behindertenkonvention, die laut Beschluss von 2011 in einem Nationalen Aktionsplan umgesetzt werden sollte.
Schwierig ist das z. B. bei Typ-1-Diabetes mit intensivierter Insulintherapie: Betroffene, die das nicht selbst handhaben können, gelangen schnell in eine lebensbedrohliche Situation. Selbst in der Klinik wird der Bedarf an Basisinsulin nicht immer erkannt, weil es an geschultem Personal fehlt. Mögliche Lösungsansätze: der Gesetzgeber verpflichtet sich, Hilfsmittel bereitzustellen, Hersteller bieten Sprachausgaben für medizinische Geräte an.