Diabetes mellitus ist keine klar definierte Erkrankung mit erhöhten Glucosewerten, sagte Dr. med. Tobias Wiesner (Leipzig), sondern eine chronische, multisystemische Querschnittserkrankung.
Vom Typ-2- Diabetes Betroffene werden in Hausarztpraxen versorgt, während an Typ-1-Diabetes Erkrankte meist in Schwerpunktpraxen betreut werden. Bis zu 20 % der 9 Millionen Menschen mit Diabetes benötigen damit eine dauerhafte oder vorübergehende Versorgung in einer diabetologischen Praxis. Vergütet werden die Leistungen der Schwerpunktpraxen durch die hausärztlichen Grundpauschalen und die DMP-Vergütungen. Doch das geplante Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) garantiert laut Wiesner nicht den Fortbestand der Schwerpunktpraxen. Von der Zulassung und Abrechnung her sind diese im hausärztlichen Bereich angesiedelt, haben aber einen höheren finanziellen Aufwand.