Prof. Dr. med. Birgit Aßmus (Gießen) berichtete über die einmalige Chance telemedizinischer Anwendungen bei Patienten mit Herzinsuffizienz, deren Versorgung mit qualifiziertem, nicht ärztlichen Assistenzpersonal in Deutschland flächendeckend zu verbessern.
Obwohl dies seit Anfang des Jahres abrechnungsfähig ist, ist die dazugehörige Qualitätssicherung noch unverändert Gegenstand von Verhandlungen zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Denn für innovative Methoden muss der Nutzen im Zuge einer Erprobungsstudie nachgewiesen werden, bevor sie Eingang in die Regelversorgung finden. Die bisher einzige – vom Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragte Studie, die bereits Studienteilnehmer akquiriert, ist die PASSPORT-HF-Studie.