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Kongress-Ticker

Telemedizin bei Herzinsuffizienz

NYHA-II- und -III-Patienten profitieren nach Hospitalisierung von Telemonitoring

8.11.2022

Ein vielversprechender Ansatz zur Verbesserung der Versorgung von Hochrisikopatienten mit Herzinsuffizienz (HI) ist das individualisierte telemedizinische Monitoring. HI-bedingte Hospitalisierungen und Mortalität können damit nachweislich reduziert werden. Nicht nur bei den Versorgungsstrukturen sind jedoch viele Fragen offen.

Herzinsuffizienz ist eine der Hauptursachen für Krankenhausaufnahmen in Deutschland (> kardiovaskuläre Erkrankungen). Die Früherkennung recurrenter Events durch ein effizientes Remote Patient Management (RPM) (> eHealth) hat das Potenzial, sowohl die Hospitalisierungs- als auch die Sterberate bei HI-Hochrisiko-Patienten zu reduzieren, legte Prof. Dr. med. Friedrich Köhler (Berlin) dar.

Sehr gute Evidenz für diese Endpunkte liefern drei große, mehrfach bestätigte randomisierte kontrollierte Studien: für RPM mit nicht invasivem Telemonitoring der CHAMPION-Trial und die IN-TIME-Studie, für RPM mit invasivem Telemonitoring die TIM-HF2. „Sowohl die Patienten als auch die Krankenkassen profitieren. Und HI-Patienten mit hohem Rehospitalisierungsrisiko, die intersektoral telemedizinisch betreut werden, leben länger. Die Kosteneffektivität eines zusätzlichen nicht invasiven telemedizinischen Interventionsmanagements ist belegt“, fasste Köhler zusammen. Allerdings seien einige Voraussetzungen zu erfüllen: Neben dem Einsatz von „Heart Failure Nurses“ (zertifiziert weitergebildete Pflegekräfte) und der Patientenschulung sei z. B. eine 24/7-Kommunikation zwischen Hausärzten und Telemedizinischen Zentren (TMZ) erforderlich, um bei pathologischen Auffälligkeiten schnell reagieren und die Therapie ggf. anpassen zu können. Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei dies jedoch nicht vorgesehen.*

Versorgung optimierungsbedürftig

Bei der im April 2022 in Kraft getretenen Qualitätssicherungsvereinbarung Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (QS-V TmHi), die einheitliche Prozess- und Qualitätsstandards sicherstellen soll, bemängeln die Fachexperten eine Diskrepanz zwischen den evidenzbasierten Voraussetzungen für eine gute Ergebnisqualität und der Versorgungsrealität. Hier gelte es nachzubessern. Unter welchen Bedingungen sich die Therapie von HI-Patienten im Stadium NYHA III mittels invasiven telemedizinischen Monitorings tatsächlich optimieren lässt, werden die 2024 erwarteten Ergebnisse der Studie PASSPORT-HF zeigen. Es ist die erste vom G-BA geförderte und gesponserte Studie zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, nachdem es in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen wurde.

Abrechnung möglich

Seit Anfang 2022 ist die telemedizinische Versorgung abrechnungsfähig.** Demnach wurden zur Abrechnung des Telemonitorings mehrere neue Vergütungsziffern für den primär behandelnden Arzt (Therapie nach leitliniengerechten Handlungsempfehlungen) und das TMZ (Bereitstellung der Geräte/Infrastruktur, Datenmanagement und Dokumentation) in den EBM aufgenommen, erläuterte Prof. Dr. med. Christian Perings (Lünen). Inwiefern die Vergütung angemessen ist, müsse der Versorgungsalltag zeigen.

 * G-BA-Beschluss Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, Dez. 2020
** G-BA Anlage 37 der G-BA-Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung Symposium „Digitaler Wandel in der Kardiologie“

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