Zunehmend viele Menschen akzeptieren Sonnenschutz in Form von Cremes. Allerdings gibt es Vorurteile gegen chemische (ohne Partikel; löslich in Wasser oder Öl) Sonnenschutzfilter.
In der EU sind nur Sonnenfilter erlaubt, die auf der Liste der European Chemicals Agency (ECHA) freigegeben sind, wie Benedikt Irniger aus Zürich erklärte. Nachteil: Dadurch sind viele Substanzen legal, aber nicht zwangsläufig langfristig sinnvoll, etwa weil sie sich in der Sonne oder im Wasser abbauen.
Wichtige Faktoren bei der Evaluierung sind nicht nur die Verträglichkeit, sondern auch der ökologische Fußabdruck. Besonders gut schneiden Mischfilter aus chemischen und mineralischen (partikulären) Filtern ab, die etwa Titandioxid oder Zinkdioxid enthalten. Sie wirken gut als UV-B- und UV-A-Filter. Aufgrund ihrer Größe von über 500 Da oder 3 nm können sie nicht in die gesunde Haut eindringen. Andererseits können sie aufgrund ihrer Größe über die Lunge aufgenommen werden, weshalb sie sich nicht als Spray eignen.