Um Ängste vor einem Kontrollverlust am Ende des Lebens abzubauen, sollten Sorgen und Wünsche schriftlich in einer Patientenverfügung dargelegt werden, empfahl Dr. med. Bernd Oliver Maier (Wiesbaden).
Diese sei ein justiziables Dokument, doch ebenso ein Mittel der Präzisionsmedizin für Behandlungsstrategien. Zum Sterbewunsch gibt es keine gesetzliche Regelung, die Suizidassistenz ist allerdings juristisch zulässig. Die Begründung: Das im Grundgesetz garantierte Recht auf ein selbstbestimmtes Leben schließt auch das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ein. Laut Maier sollte sich die ärztliche Haltung im Gegensatz zur nüchternen, juristischen Perspektive durch eine emotionale Berührtheit gegenüber dem Sterbewunsch auszeichnen. Das kann im Einzelfall auch die Unterstützung eines Suizides als individuelle Handlungsoption einschließen. Ärzte und Ärtzinnen sollten sich aber die freie Verantwortlichkeit gegenüber einem juristischen Anspruch erhalten, welcher nicht auf ärztliches Handeln übertragen werden kann. So sollten die Motive für einen Sterbewunsch sorgfältig hinterfragt werden und Alternativen (Hospiz, Palliativmedizin) aufgezeigt werden. Auf diese Weise könnte der Debatte über die Suizidassistenz eine spürbare Form der Suizidprävention entgegengestellt werden.