Der Lupus erythematodes gehört zur Gruppe der entzündlich-rheumatischen Erkrankungen und darunter zu den Bindegewebserkrankungen (Kollagenosen). Die häufigste Form des Lupus erythematodes bei Erwachsenen ist der systemische Lupus erythematodes (SLE, auch Lupus erythematodes disseminatus genannt).
Die Diagnose eines Lupus kann schwierig sein, da manchmal keinerlei Hinweise oder Symptome vorliegen. Fieber, Müdigkeit und Arthralgien können unspezifische Erstsymptome sein. Zu den typischen Symptomen gehören eine schmetterlingsförmige (malare) Rötung über Nase und Wangen, das Schmetterlingsexanthem, oder ein scheibenförmiger (diskoidaler) Hautausschlag, der auf Gesicht, Hals oder Brust erscheint. Es besteht eine deutliche Empfindlichkeit gegenüber Sonnenlicht, die sich durch besonders starke Rötungen oder Sonnenbrände nach minimaler Sonneneinstrahlung zeigt. Weitere Zeichen können sein: Geschwüre auf der Zunge oder an den Mundschleimhäuten, die häufig schmerzfrei sind, sowie entzündliche Gelenkbeschwerden (Arthritis), häufig in den Finger-, Hand- und Kniegelenken. Eine Entzündung der äußeren Organgewebeschichten (Serositis) wie am Herzen (Perikarditis) und an den Lungen (Pleuritis), die zu Schmerzen, Kurzatmigkeit oder Brustschmerzen führen, ist ebenfalls möglich. Der systemische Lupus erythematodes (SLE) ist eine Form der chronisch-entzündlichen Autoimmunerkrankung Lupus erythematodes. Während andere Lupus-Formen mehr oder weniger nur die Haut betreffen, zieht der SLE auch innere Organe in Mitleidenschaft. Die Erkrankung verläuft in Schüben und meist chronisch. Da manchmal keine oder nur schwache Symptome vorliegen, kann die Diagnose eines Lupus schwierig sein.
Fallbeispiel
Nach Monaten mit Gelenkschmerzen und Erschöpfungssymptomen im Zusammenhang mit einem ungewöhnlichen Hautausschlag wurde die 36-jährige Patientin bei ihrem Hausarzt vorstellig, der sie sofort zum Hautarzt überwies. Dort wurde ein Lupus diagnostiziert. Vor Jahren hatte man ihr diese Erkrankung noch als lebensbedrohlich geschildert. Jetzt heißt es, dass sich die Erkrankung mit geeigneten Mitteln in den Griff bekommen lässt. Medikamente und Änderungen des Lebensstils haben das Leben mit Lupus erträglicher gemacht. Fortschrittliche Therapien haben die Lebenserwartung erhöht.
Die Diagnostik umfasst – entsprechend der charakteristischen klinischen Symptome an Haut, Gelenken, Nieren und Zentralnervensystem – die körperliche und neurologische Untersuchung sowie die Bestimmung verschiedener serologischer Parameter. Hier sind antinukleäre Antikörper (ANA), insbesondere gegen dsDNA, wichtig. Im Zuge der Diagnostik ist zu beachten, dass die klinischen Symptome nicht immer gleichzeitig auftreten, sondern sich erst im Verlauf entwickeln können. Fieber, Müdigkeit und Arthralgien sind die häufigsten ersten und unspezifischen Symptome. Spätestens beim Auftreten von Gelenkschwellungen oder einem Schmetterlingserythem sollte an einen SLE gedacht werden.
Bei der Patientin wurden neben der körperlichen Untersuchung und der Blutentnahme auch eine Dermatoskopie und Videodokumentation sowie die Entnahme einer Probeexzision zur mikroskopischen Begutachtung durchgeführt. Abrechnungstechnisch ist im Zusammenhang mit der Probeexzision besonders auch auf die Größe des zu anästhesierenden Areals zu achten. Ausschlaggebend für die Größenangaben im Zusammenhang mit operativen Eingriffen ist auch für die Abrechnung nach GOÄ der Abschnitt 4.3.7 Abs. 1 der Allgemeinen Bestimmungen des EBM. Auch wenn es sich bei der zu entnehmenden Probe um ein kleines Areal handelt, kann dennoch eine großflächige Lokalanästhesie notwendig sein. Nach GOÄ gelten in diesem Zusammenhang die Gebühren nach den GO-Nrn. 490 (Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke) und 491 (Infiltrationsanästhesie großer Bezirke).
Mit der Patientin wurde ein Besprechungstermin vereinbart, um die Untersuchungsergebnisse zu erörtern. Zu diesem Termin wurde eine symptombezogene Untersuchung durchgeführt und es erfolgte eine umfassende Erörterung des Krankheitsbildes. Da die Erkrankung eindeutige Auswirkung auf die Lebensgestaltung der Patientin hat und dies auch entsprechend dargestellt wurde, ist die Gebühr nach GO-Nr. 34 berechnungsfähig. Bei der Berechnung der GO-Nr. 34 ist zu beachten, dass daran bestimmte Voraussetzungen (Kasten) geknüpft sind, die eingehalten werden müssen. Eine entsprechende Dokumentation ist zu empfehlen.
Zu diesen Voraussetzungen gehört unter anderem die Einhaltung der geforderten Mindestzeit von 20 Minuten. Mit dieser Mindestzeit ist auch ausschließlich die Zeit für die Erörterung gemeint und nicht die Zeit für die Inanspruchnahme insgesamt. Das bedeutet, dass im Falle der Berechnung der Gebühr nach GO-Nr. 34 die Zeit für die symptombezogene Untersuchung nicht mitzurechnen ist. Für den betreffenden bzw. in diesem Fall die betroffene Patientin kann es von Vorteil sein, wenn die entsprechende Diagnose vermerkt wird.
Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
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