Die Abrechnung bei Myompatientinnen ist komplex. Von der Anamnese über die Ultraschalluntersuchungen und Laborleistungen bis zur geeigneten Therapie sind es oft viele Schritte. Dieser Beitrag gibt Tipps zur Privatliquidation.
Myome in der Gebärmutter sind gutartige Tumoren, die sich innerhalb der Muskelschicht des Uterus entwickeln. Sie zählen zu den häufigsten gutartigen Tumoren bei Frauen. Diese gutartigen Tumoren werden durch die weiblichen Geschlechtshormone Estrogen und Progesteron in ihrem Wachstum angeregt. Sie sind an sich nicht gefährlich, können aber unangenehme Beschwerden und ernste Komplikationen verursachen. In Abhängigkeit von der Art der Muskelzelle, von der aus sich der Tumor entwickelt, unterscheidet man zwischen:
Gebärmuttermyome entwickeln sich meist zwischen dem 35. und 50. Lebensjahr. Sie können entweder als einzelne Knoten auftreten oder zahlreich in der Gebärmutterwand liegen. Die Größe eines Myoms kann variieren, manche wachsen bis zu 20 cm an und können eine Schwangerschaft im fünften Monat vortäuschen.
Etwa 25 % der betroffenen Frauen mit einem Myom leben beschwerdefrei. In diesen Fällen ist auch keine Behandlung notwendig. Bei den meisten betroffenen Patientinnen treten jedoch am häufigsten Blutungsstörungen wie eine starke, lang anhaltende Monatsblutung oder Zwischenblutungen auf. Schmerzen im Unterbauchbereich, Druck auf der Blase, häufiger Harndrang, Obstipation, Kreuzschmerzen oder Beschwerden beim Geschlechtsverkehr sind weitaus seltener.
Die typischen Symptome entstehen, wenn sich das Myom durch sein Wachstum mechanisch auf benachbarte Organe oder Nervenenden auswirkt und ihre Funktion beeinträchtigt. Die unterschiedlichen Therapiemöglichkeiten sind abhängig von den Symptomen, Größe und Lage des Myoms, dem Alter der Frau und vor allem von ihrer Familienplanung.
Fallbeispiel
Von der Blutungsstörung zur Myomtherapie
Die 45-jährige Patientin (2 Gravida, 2 Para) stellt sich mit für sie bisher unbekannten diffusen Schmerzen während der Menstruation vor. Seit einiger Zeit bemerke sie auch Zwischenblutungen sowie eine leicht verstärkte Regelblutung. Diese Veränderungen würden sie beunruhigen.
Anamneseerhebung und gynäkologische Untersuchung werden ergänzt durch die transvaginale Sonografie. Dabei zeigen sich zwei Uterusmyome, die für die Beschwerden der Patientin verantwortlich sein könnten.
Normalerweise lässt sich mittels gynäkologischer Untersuchung in Verbindung mit dem transvaginalen Ultraschall die Diagnose eines Myoms bzw. eines Uterus myomatosus stellen. Bringt die sonografische Untersuchung jedoch keine genaue Diagnose, wäre zur weiteren Klärung eine Hysteroskopie oder eine Laparoskopie durchzuführen.
Ergänzend erfolgt noch eine Blutentnahme zur Hormonbestimmung, zur Bestimmung der Entzündungsparameter sowie zum Ausschluss einer Anämie. Die Patientin erhält zur Befundbesprechung und zur Besprechung des weiteren Vorgehens einen weiteren Termin.
Beim nächsten Termin liegt das Laborergebnis vor. Das Ergebnis wird mit der Patientin erörtert. Weiterhin werden die therapeutischen Möglichkeiten des Uterus myomatosus besprochen.
Alleine schon im Zuge der medikamentösen Therapie, zu der die Patientin sich entscheidet, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. So werden Gestagene und Steuerhormone (GnRH-Analoga) eingesetzt, welche die körpereigene Estrogenproduktion verringern.
Die Behandlung mit Gestagenen kann das Myomwachstum bremsen und Myome manchmal sogar verkleinern, was die Beschwerden verringert oder eine spätere Operation vereinfacht.
Die hemmende Wirkung der Gestagene auf das Wachstum der Gebärmutterschleimhaut kann Blutungen reduzieren. Ulipristalacetat wird nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt, dafür stehen neue GnRH-Antagonisten-Kombinationstherapien zur Verfügung.
Psychosomatische Störungen nicht vergessen
Im Zuge der verschiedenen Therapieoptionen ist die so oft vorhandene psychosomatische Komponente nicht zu vergessen. Das explorative Gespräch wäre in diesem Fall mit der GO-Nr. 801 und das therapeutische Gespräch – je nach Zeitaufwand – mit der GO-Nr. 804 bzw. 806 zu berechnen. Gegebenenfalls käme auch die GO-Nr. 849 zur Abrechnung.
Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
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