Im Januar 2020 ist das organisierte Programm zur Früherkennung von Zervixkarzinomen gestartet. Grundlage ist die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dieser Beitrag beschreibt das Vorgehen bei der Privatliquidation.
Privat versicherte Personen haben gemäß § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagesgeldversicherung (MB/KK 2009) Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Als in diesem Sinne gesetzlich eingeführt gelten sie, wenn und soweit der Gemeinsame Bundesausschuss dazu entsprechende Richtlinien erlassen hat.
Zu solchen Vorsorgeprogrammen gehören:
· Früherkennungsuntersuchung von Gebärmutterhalskrebs, ab dem Alter von 20 Jahren,
· Brustuntersuchung der Frau, ab dem Alter von 30 Jahren,
· Hautkrebsscreening, ab dem Alter von 35 Jahren,
· Früherkennungsuntersuchung von Prostatakrebs, ab dem Alter von 45 Jahren,
· Dickdarm- und Rektumuntersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs, im Alter von 50 bis 54 Jahren,
· Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs, ab dem Alter von 55 Jahren,
· Mammografiescreening zur Früherkennung von Brustkrebs, im Alter von 50 bis 69 Jahren.
• Einladung, Information und Aufklärung sowie Untersuchungen im Primärscreening
• Abklärung auffälliger Befunde altersabhängig nach festen Algorithmen
• einmal jährlich eine zytologische Untersuchung – mit klinischer Untersuchung, Befundmitteilung und Beratung; zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung
• alle drei Jahre ein kombiniertes Screening aus zytologischer Untersuchung und HPV-Test als Ko-Test mit klinischer Untersuchung, Befundmitteilung und Beratung
• Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur Selbstuntersuchung
Die Therapie erfolgt stadienabhängig. Im Frühstadium (FIGO IA1) und bei noch bestehendem Kinderwunsch kann eine Konisation ausreichend sein. Ist die Familienplanung abgeschlossen bzw. besteht kein Kinderwunsch mehr, ist die vollkommene Entfernung der Gebärmutter indiziert. Danach ist ggf. die psychosoziale Betreuung einzuleiten. In diesem Zusammenhang ist dann an die Berechnung der entsprechenden Gebühren des Abschnitts G, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie (GO-Nrn. 800 ff.) zu denken.
Der Autor
Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de
Dr. Dr. Peter Schlüter ist promovierter Naturwissenschaftler und Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemeinmedizin mit betriebswirtschaftlich optimierter Praxis niedergelassen. Als Berater zu allen Fragen der Praxisorganisation, Praxismanagement und Abrechnung ist er seit 1987 tätig.
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