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Abrechnung

Von der Erstdiagnose bis zur Therapie

Koronare Herzerkrankung

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

22.11.2024

Die KHK stellt eine schwere und lebensverändernde Erkrankung dar. Neben den Behandlungsoptionen müssen die Patienten und Patientinnen darüber umfassend informiert werden. Dies sind aber auch wichtige Punkte, die in der Abrechnung zu berücksichtigen sind.

 Die koronare Herzkrankheit (KHK) gehört in Deutschland zu den häufigsten Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und ist in den westlichen Industrieländern die häufigste Todesursache. Verschiedene Risikofaktoren begünstigen die Entstehung einer KHK: Rauchen, Bluthochdruck, ein erhöhter Cholesterinspiegel, Diabetes mellitus, Bewegungsmangel und Übergewicht. Im Zuge dieser Erkrankung kommt es u. a. durch eine Gefäßverkalkung zur Verengung der Herzkranzgefäße. Dadurch wird der Herzmuskel nicht mehr ausreichend durchblutet. Diese Minderdurchblutung des Herzmuskels führt dann zu einem dauerhaften Schaden des Herzmuskelgewebes. In dessen Folge kann sich als ­akutes Ereignis ein Herzinfarkt ereignen.

Der Fall

Thoraxschmerzen

Patient (64 Jahre, 179 cm, 84 kg), mit seit Langem bestehenden unspezifischen Thoraxschmerzen gibt an, seit etwa 4–6 Wochen Brustbeschwerden zu haben, die teilweise auch in den Rücken ziehen. Anamnestisch ist bekannt, dass der Vater einen Herzinfarkt hatte und die Mutter eine Hypertonie sowie Diabetes mellitus. Die körperliche Untersuchung ergibt mit 164/92 mmHg einen erhöhten Blutdruck. Der Puls beträgt 74 Schläge pro Minute, bei insgesamt unauffälligem Auskultations- und Perkussionsbefund sowie reinen und regelmäßigen Herztönen. Das EKG deutet lediglich ein präterminal negatives T in aVR an.

Am Folgetag wird ein Belastungs-EKG durchgeführt und eine Blutentnahme zur Bestimmung der Risikokonstellation vorgenommen.

Im Belastungs-EKG zeigt sich bei 125 Watt eine diskrete ST-Streckensenkung um 0,12 mV in V6. Die Blutdruckregulation unter Belastung ist unauffällig. Es erfolgt der Abbruch wegen peripherer Erschöpfung.

Das Untersuchungsergebnis bzw. die Verdachtsdiagnose einer Belastungsangina im Zuge eines akuten Koronarsyndroms sowie das weitere dia­gnostische Vorgehen werden mit dem Patienten ausführlich erörtert.

Zur weiterführenden Diagnostik wird der Patient bei einem Kardiologen vorgestellt. Dieser bestätigt die Anfangsdiagnose einer Belastungsangina. Therapeutisch steht in erster Linie die Risikoreduktion im Vordergrund. Durch eine konsequente Änderung seiner Lebensgewohnheiten kann der Erkrankte selbst einen günstigen Einfluss auf den weiteren Verlauf der koronaren Herzerkrankung nehmen. Vor allem ist für ihn der Wiedereinstieg in seine sportlichen Aktivitäten sowie eine Gewichtsreduktion anzustreben. Zudem ist eine medikamentöse ­Therapie einzuleiten.

All diese Punkte werden mit dem Patienten ausführlich erörtert. Die ­Erörterung dauert 23 Minuten. Für diese Erörterung lässt sich nach EBM die Gebühr nach GOP 03230 zweimal berechnen (je vollendete 10 Minuten).

Leistungsinhalte der Nr. 34:

  1. Die Erörterung mit einem Zeitaufwand von mindestens 20 Minuten
  2. (Erst-)Feststellung einer nachhaltig lebensverändernden Erkrankung oder
  3. (Erst-)Feststellung einer lebensbedrohenden Erkrankung oder
  4. Erhebliche Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden ­Erkrankung oder
  5. Erhebliche Verschlimmerung einer lebensbedrohenden Erkrankung
  6. Planung eines operativen Eingriffs und Abwägung seiner Konsequenzen und Risiken

Zu Punkt 1

Die Erörterung muss mindestens einen Zeitraum von 20 Minuten umfassen. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass sich diese Erörterung

  • auf die neu festgestellte Erkrankung und deren Auswirkung auf die zukünftige Lebensgestaltung bezieht oder
  • auf die erhebliche Verschlimmerung einer schon bestehenden Erkrankung.
  • Es muss in jedem Fall ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Erstfeststellung bzw. Verschlimmerung bestehen.

Zu Punkt 2

Es muss sich um die Erstfeststellung (neue Diagnose) einer nachhaltig ­lebensverändernden Erkrankung handeln.

Nachhaltig lebensverändernd kann vieles sein, angefangen von der Adipositas, über Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Fettstoffwechselstörungen mit erhöhtem kardiovaskulären Risiko bis hin zur Post-zoster-Neuralgie. Der Patient wird mit der KHK seine Lebensweise dauerhaft umstellen müssen.

Zu Punkt 3

Es muss sich um die Erstfeststellung einer lebensbedrohenden Erkrankung handeln. Diese Formulierung wird von den privaten Krankenversicherungen oft als schlimme, direkt zum Tode führende Erkrankung interpretiert. Somit wäre die GOÄ-Nr. 34 nur bei schwerstkranken, multimorbiden Patienten anzuwenden. So steht das aber nicht in der Leistungslegende. Dort heißt es lediglich: „nachhaltig lebensbedrohend“.

Lebensbedrohend kann aber auch eine koronare Herzerkrankung sein oder eine Hypertonie, ein Diabetes mellitus und nicht zuletzt eine tiefe Beinvenenthrombose.

Zu Punkt 4 und 5

Grundsätzlich muss es sich aber nicht unbedingt um die Erstfeststellung einer lebensbedrohenden bzw. nachhaltig lebensverändernden Erkrankung handeln. Es reicht auch die erhebliche Verschlimmerung einer entsprechenden Erkrankung. So kann die zunehmende belastungsabhängige Angina pectoris Ausdruck der Verschlimmerung einer bestehenden KHK sein, ebenso wie immer wiederkehrende hypertensive Krisen auf die Verschlechterung des zugrunde liegenden Hypertonus hinweisen.

Alle Erörterungen zu den vorgenannten Punkten erfüllen den geforderten Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition nach Nr. 34.

Zu Punkt 6

Die Erörterung eines geplanten operativen Eingriffs ist entsprechend der Leistungslegende auch an eine lebensbedrohliche oder eine nachhaltig lebensverändernde Erkrankung gebunden. Hierher gehören die meisten operativen Eingriffe.

Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

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