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Abrechnung

Kontrazeption

Die Risikokonstellation ist wichtig

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

24.6.2024

Obwohl heute zahlreiche Methoden zur Kontrazeption und hinreichend unterschiedliche Applikationsformen zur Verfügung stehen, stellt die Auswahl der individuell richtigen Methode oft eine besondere Herausforderung dar. Die Beratung ist daher mitunter komplex – auch bei der Abrechnung.

Frauen im gebärfähigen Alter wünschen eine ­sichere Kontrazeptionsmethode. Neben der all­gemeinen und gynäkologischen Anamnese sind vor allem Blutungsanamnese, Sexualanamnese und ­geburtshilfliche Anamnese wichtig (Tab. 1).

Vorausgegangene gynäkologische Symptome, bisherige Erkrankungen und Therapien ergänzen die Krankheitsgeschichte.

Insbesondere bei der kombinierten oralen Kontrazeption (KOK) ist die gezielte (Risiko-)Anamnese unumgänglich (Tab. 2).

Im Falle eines bevorstehenden größeren chirurgischen Eingriffs oder einer längeren Immobilisation der Patientin sollte die Anwendung eines KOK unterbrochen werden und eine nicht hormonale Verhütungsmethode für mindestens 4 Wochen vor dem Eingriff und bis 2 Wochen danach verwendet werden. Dies ist vor dem Hintergrund eines erhöhten Risikos für das Auftreten einer venösen Thromboembolie (VTE) nach Absetzen des KOK für 4 Wochen oder mehr abzuwägen.

Kontraindikation für die KOK

Die Risikokonstellationen, die die Verordnung eines KOK kontraindizieren würden, sind einerseits eine bestehende Blutgerinnungsstörung oder eine Thromboembolie in der Vorgeschichte. Dazu gehören zum Beispiel auch Lungenembolie, Herzinfarkt und Schlaganfall, transitorische ischämische Attacke sowie die Angina pectoris. Weiterhin ist ein Diabetes mellitus mit Gefäßschädigung aus­zuschließen. Eine besondere Aufmerksamkeit ist auch bei Vorliegen einer Hypertonie oder einer ­Hyperlipidämie gefordert. Vor einem chirurgischen Eingriff sollte die Anwendung eines KOK unter­brochen werden. Gegebenenfalls ist eine nicht ­hormonale Verhütungsmethode für mindestens 4 Wochen vor dem Eingriff und bis 2 Wochen nach der vollständigen Remobilisation anzuwenden.

CAVE: Nach Absetzen des KOK besteht für mindestens 4 Wochen ein erhöhtes Risiko für das Auf­treten einer VTE!

Bei Patientinnen, die jünger als 20 Jahre sind, sollte die psychophysische Situation ein­geschätzt und nach etwa 2 Monaten wiederholt werden. Es ­sollte auch dokumentiert sein, dass die Patientin den Gebrauch des Kontrazeptivums ­(regelmäßige Einnahme, Verhalten bei Vergessen der „Pille“) zuverlässig verstanden hat.

Die Abrechnung

Die Abklärung der psychophysischen Situation der Patientin wäre nach EBM mit der GOP 35100 abzurechnen. Nach GOÄ käme die Gebühr nach GO-Nr. 801 zur Abrechnung. In diesem Zusammenhang ist es durchaus sinnvoll, den betreffenden Patientinnen den Untersuchungsgang sowie die Sinnhaftigkeit der Untersuchung kurz zu erläutern.

Wiederholungsverordnung

Bei Wunsch der Patientinnen nach Weiterver­ordnung sollte dem Praxisteam eine Liste mit ­Namen und Zusammensetzung der hormonellen Kontrazeptiva vorliegen. Eine Wiederholungsverordnung ohne Arztkontakt sollte grundsätzlich auch nur erfolgen, wenn die Patientin ein Präparat mit niedrigem VTE-Risiko einnimmt (z. B. ­Ethinylestradiol + Levonorgestrel), < 35 Jahre alt ist und einen normalen Blutdruck aufweist. Die Besonderheiten bei Wiederholungsrezepten sind zu beachten (Tab. 3).

Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

Bildnachweis: privat

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