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Abrechnung

Genodermatosen

Ichthyosis vulgaris – Verschiedene Wege der Abrechnung

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

16.8.2024

Als Genodermatosen werden Hauterkrankungen bezeichnet, die durch Genmutationen verursacht werden. Die Vererbung erfolgt dabei monogenetisch. Damit können Genodermatosen in einer Familie einerseits über mehrere Generationen hinweg auftreten, andererseits aber auch nur einzelne Familienmitglieder betreffen.

Folgende Erkrankungen werden den Genodermatosen zugeordnet:

· Ichthyosen
· hereditäres Angioödem
· Epidermolysis bullosa junctionalis
· Epidermolysis bullosa dystrophica
· Morbus Darier
· Pseudoxanthoma elasticum
· Morbus Fabry

Die Ichthyosis vulgaris zählt zu den Genodermatosen und ist eine der häufigsten Erbkrankheiten überhaupt. Aufgrund der genetisch bedingten epidermalen Veränderungen, die eine geringe Wasserbindungskapazität und Störungen der Barrierefunktion mit sich bringen, zeichnet sich die Hauterkrankung durch eine trockene, raue Haut, Schuppen und gelegentlich auch Juckreiz aus. Bei einigen Formen ist die Haut stark gerötet. Die leichten Formen der Ichthyosis gehören der Ichthyosis-vulgaris-Gruppe an. Diese Form ist nicht sofort nach der Geburt erkennbar, sondern tritt erst später auf, und die Beschwerden sind insgesamt geringer. Die Haut ist vor allem im Winter sehr trocken und schuppig, verbunden mit einem leichten Juckreiz. Im Gegensatz zu den leichten Formen der Ichthyosis vulgaris sind schwere Formen schon am Tag der Geburt erkennbar und es werden vermehrt Schuppen gebildet.

Da bislang noch keine kausale Therapie bekannt ist, steht die tägliche Hautpflege mit Salben, Hautcremes oder Lotionen an erster Stelle, die sich meist sehr aufwendig gestaltet. Die Haut muss häufig gebadet und eingecremt werden. Hornhaut muss mit Keratolytika abgetragen werden, da sonst schmerzhafte Risse in der trockenen, spröden Haut drohen. Damit sollen einerseits die Abschuppung gefördert und andererseits Infektionen verhindert werden.

Der Fall

Zunehmende Ichthyosis vulgaris

Eine 43-jährige Patientin stellt sich nach längerer Zeit erneut wegen ihrer bereits bekannten Ichthyosis vor. Sie habe die Hautpflege in den letzten Wochen doch wieder vernachlässigt, sodass die Schuppung und vor allem der Juckreiz sehr stark zugenommen hätten. Es ist der erste Kontakt im Quartal. Das Hautorgan wird untersucht. Differenzialdiagnostisch muss eine ggf. vorhandene Ursache für den verstärkten Juckreiz gesucht bzw. ausgeschlossen werden. Die genauere Befragung ergibt schließlich, dass der Patientin vor allem der Juckreiz an den Füßen bzw. den Zehen aufgefallen sei. Hier zeigt sich eine verstärkte Hautschuppung, verbunden mit einer starken Rötung der Haut der Zehenzwischenräume und der gesamten Vorfüße. Zur genauen Beurteilung des Hautzustandes wird eine Dermatoskopie durchgeführt. Es werden nun Hautschuppen zur Pilzdiagnostik entnommen. Im Vergleich zur letzten Dokumentation zeigt sich eine stärkere Schuppung der sehr trockenen Haut, die mikroskopische Pilzdiagnostik ergibt einen deutlichen Candida-Befall. Der Patientin wird die Dia­gnose der Fußmykose mitgeteilt und ein entsprechendes Antimykotikum verordnet.

Des Weiteren wird sie zu einer Kontrolluntersuchung bezüglich der Fußmykose nach 14 Tagen wieder­einbestellt.

Die Abrechnung nach EBM

Für den ersten Kontakt im Quartal sind Versichertenpauschale (GOP 03000), Vorhaltepauschale (GOP 03040) und bei Vorliegen der Voraussetzungen auch die Pauschale für das Vorhalten einer NäPA nach GOP 03060 abzurechnen. Dermatoskopie und Abstrichentnahme sind mit der Versichertenpauschale abgegolten. Für die mikroskopische Untersuchung von Körpermaterial als Nativpräparat oder nach einfacher Färbung ist aus dem Abschnitt der Laboruntersuchungen des EBM die GOP 32045 abzurechnen. Werden mehrere Abstriche untersucht, kann die GOP 32045 je Untersuchung abgerechnet werden.

Die Abrechnung nach GOÄ

Bei Abrechnung nach GOÄ gibt es, bedingt durch die Allgemeine Bestimmung B2, unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten: Beratung (GO-Nr. 1), Untersuchung (GO-Nr. 5 bzw. 7), Auflichtmikroskopie zur näheren Untersuchung der Haut (GOP 3508 und 3509) gehören zu den wichtigsten Leistungen. Nach den Allgemeinen Bestimmungen B2 sind die Leistungen nach den Nummern 1 und/oder 5 neben Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig. Um bei der zweiten Konsultation die Leistungen nach den GO-Nrn. 1 und 5 neben der Auflichtmikroskopie nach GO-Nr. 750 berechnen zu können, muss im Rahmen der ersten Konsultation auf die Berechnung der Beratung nach GO-Nr. 1 verzichtet werden. Betriebswirtschaftlich ergibt sich dadurch ein Plus von 80 Punkten.

Kontrolluntersuchung

Bei der Kontrolluntersuchung berichtet die Patientin darüber, dass die Hauterscheinungen deutlich besser geworden seien. Die Rötung der Haut wie auch die Schuppung sind deutlich weniger geworden. In der Auflichtmikroskopie ist kein pathologischer Befund mehr festzustellen.

Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

Bildnachweis: privat

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