Kommt eine Schwangerschaft mittels ART (assistierte Reproduktionstherapie) zustande, ist Progesteron besonders wichtig, weil es in der Frühphase der Schwangerschaft zu einer Lutealphaseninsuffizienz kommen kann.
In diesen Fällen stellt die vaginale Gabe von Progesteron eine anerkannte Behandlung dar. Verordnet die Gynäkologin bzw. der Gynäkologe hierbei eine zugelassene Therapie mit vaginalen Progesteron-Weichkapseln (utrogest® Luteal), ist das nicht nur für den Schwangerschaftsverlauf aufgrund der guten Wirksamkeit und Verträglichkeit günstig. Da utrogest® Luteal ab positivem Schwangerschaftstest bis zur 12. SSW zur Unterstützung der Lutealphase im Zuge einer ART sogar zu 100 % von der GKV erstattet wird, weil das Produkt für diese Indikation eine Zulassung hat, ist diese Therapie für die Patientinnen am günstigsten – z. B. im Vergleich zur Off-Label-Verordnung anderer Progesteron-Präparate.