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Abrechnung

Beschwerden an der Wirbelsäule

Bei der Liquidation von Rückenschmerzen gibt es einige Bestimmungen zu beachten

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter

27.1.2023

Praxen sehen sich ständig mit Kreuz-/Rückenschmerzen konfrontiert. Für die Diagnostik sind verschiedene manuelle Untersuchungstechniken und Funktionsgriffe wichtig. Bei der Abrechnung muss auf die Berechnungsfähigkeit, unter anderem der GO-Nummern 1 und 5, geachtet werden.

Mit Rückenschmerzen macht fast jeder Mensch im Laufe seines Lebens Bekanntschaft. Meist sind die Beschwerden oberhalb des Gesäßes im Bereich der Lendenwirbelsäule lokalisiert: Es handelt sich also um den lumbalen Rückenschmerz. Diese Schmerzen können unterschiedlich stark sein und auch unterschiedlich lokalisiert. So treten sie eher mittig auf oder mehr seitlich neben der Wirbelsäule. Zudem können sie in weitere Regionen wie die Beine ausstrahlen.

Rückenschmerzen werden nach verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt:

  • nach der Ursache: spezifische oder nicht spezifische Rückenschmerzen
  • nach dem zeitlichen Verlauf (Dauer): akut, subakut oder chronisch
  • nach dem Schweregrad
  • nach der Chronifizierung

An nicht spezifische Rückenschmerzen leidet die Mehrzahl der von Rückenschmerzen betroffenen Menschen. Dass sich bei ihnen keine Hinweise auf eine speziell zu behandelnde Ursache feststellen lässt, bedeutet in der Regel, dass die Schmerzen auf einer verspannten, verkürzten und überdehnten Muskulatur beruhen. Bestehen die Schmerzen länger als zwölf Wochen, spricht man von chronischen Rücken- oder Kreuzschmerzen.

Mögliche Ursachen

Rückenbeschwerden werden meist durch das Iliosakral­gelenk (ISG) ausgelöst oder aber auch durch die Lenden- und Sakralwirbel. Die Schmerzen können sowohl körperliche (z. B. Verschleiß, Fehlhaltung, Bandscheibenprolaps) als auch psychische Ursachen (z. B. Stress, Depression) haben, wobei sich diese Komponenten oft gegenseitig beeinflussen.

Kälteeinwirkung, starkes Schwitzen, gefolgt von einer Abkühlung durch leichten Wind oder durch Zugluft jeglicher Art lassen nach einiger Zeit ein Spannungs- und Schmerzgefühl auftreten. Bei unterkühlter Muskulatur verbunden mit spontanen, ruckartigen Bewegungen können plötzliche Muskelverkrampfungen auftreten und den berühmten einschießenden Schmerz verursachen. Diese werden im Volksmund als „Hexenschuss“ bezeichnet.

Folge dieser Muskelverspannung ist oftmals die Blockierung einer oder mehrerer Lendenwirbel, was wiederum zur reaktiven Myogelose führt. Welche Ursache auch verantwortlich ist, es resultiert letztendlich ein Schmerz, dessen Stärke bis zur Bewegungsunfähigkeit führen kann.

Diagnostik

An erster Stelle steht die Anamnese, ergänzt von der Symptomatik. Für die körperliche Untersuchung der Wirbelsäule sind verschiedene manuelle Untersuchungstechniken und Funktionsgriffe anzuwenden. Dadurch lassen sich die Ursachen von Schmerzen sehr gut feststellen und auch lokalisieren.  Gerade in Bezug auf die häufigen Wirbelblockaden oder die Blockierung des ISG, sind Höhe und Richtung der Blockaden festzustellen, was für die Therapie wichtig ist.

Erst wenn diese diagnostischen Schritte kein eindeutiges Ergebnis erbracht haben, sind weitere apparative Untersuchungsschritte notwendig, was im Grunde eher selten der Fall ist. Die radiologischen Untersuchungsmethoden beinhalten konventionelles Röntgen, und bei der differenzialdiagnostischen Frage nach Entzündungen oder Tumoren, die Computertomografie (CT) und ebenso die Magnetresonanztomografie (MRT) sowie ­nuklearmedizinische Untersuchungen wie die ­Knochenszintigrafie.

Differenzialdiagnostisch muss bei Rückenschmerzen natürlich neben degenerativen und rein statischen Störungen auch an einen Bandscheibenvorfall ­gedacht werden. Weiterhin sind auch neoplastische Erkrankungen, Wachstumsstörungen, viszerale ­Erkrankungen, neurodystrophische WS-Veränderungen sowie Wirbelsäulenveränderungen bei ­häma­tologischen Erkrankungen zu ­berücksichtigen. Letztendlich sind auch Nierenerkrankungen differenzialdiagnostisch auszuschließen.

Fallbeispiel

Rückenbeschwerden über Nacht

Ein 53-jähriger, leicht übergewichtiger Patient (182 cm, 87 kg) stellt sich wegen Rückenschmerzen in der Praxis vor. Anamnestisch ist zu erfahren, dass er beruflich viel mit dem Auto unterwegs ist. Gestern Abend sei er von einer langen Fahrt nach Hause gekommen und es sei noch nichts zu merken gewesen. Heute morgen jedoch sei er kaum aus dem Bett gekommen. Der Untersuchung der gesamten Wirbelsäule einschließlich der Beweglichkeit der Iliosakralgelenke sowie der Muskulatur schließt sich die orientierende neurologische Untersuchung zum Ausschluss einer Wurzelreizsymptomatik mit neurologischem Defizit an. Es zeigt sich in typischer Weise ein Muskelhartspann im Bereich der langen Rückenstrecker und der lumbalen Muskulatur. Weiterhin wurde eine Blockierung des Iliosakralgelenks links festgestellt. Es werden ein chirotherapeutischer Eingriff zur Deblockierung des ISG sowie eine lokale Infiltration des ISG durchgeführt. Abschließend bekommt der Patient noch einige Übungen zur Selbstanwendung gezeigt. Es wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den  Tag ausgestellt und für den nächsten Tag ein ­Termin zur Kontrolle vereinbart.

Die Schmerzen waren am nächsten Morgen deutlich gebessert, das ISG frei beweglich, es bestand jedoch noch ein ausgeprägter Muskelhartspann sowie ein deutlicher Bewegungsschmerz. Es werden nochmals eine therapeutische Lokalanästhesie und eine krankengymnastische Übungsbehandlung durchgeführt.

Wegen der Allgemeinen Bestimmung B2 sind die Leistungen nach den Abschnitten C bis O im Behandlungsfall nur einmal neben der Beratung nach GO-Nr. 1 und/oder der symptombezogenen Untersuchung nach GO-Nr. 5 berechnungsfähig. Aus diesem Grunde sollte die Beratung nach GO-Nr. 1 zum ersten Termin nicht abgerechnet werden. Dann nämlich wäre die symptombezogene Untersuchung nach GO-Nr. 5 zum zweiten Termin nicht neben den Leistungen nach den GO-Nrn. 267, 507 und 510 berechnungsfähig.

Der Autor

Dr. med. Dr. rer. nat. Peter Schlüter
Arzt für Allgemeinmedizin
Arzt für Naturheilverfahren
76684 Tiefenbach
schlueter@vital-arzt-praxis.de
www.vital-arzt-praxis.de

Dr. Dr. Peter Schlüter ist promo­vierter Naturwissenschaftler und ­Mediziner. Seit 1982 ist er als Arzt für Allgemein­medizin mit betriebs­­wirtschaftlich ­opti­mierter Praxis nieder­gelassen. Als Berater zu allen ­Fragen der Praxisorganisation, Praxis­manage­­ment und ­Abrechnung ist er seit 1987 tätig.

Bildnachweis: privat

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