Die Stiftung Warentest hat erneut einen Test von elf umsatzstarken Versandapotheken publiziert, davon vier aus dem EU-Ausland, u.a. DocMorris, Sanicare, Medpex oder Maycare.de. Kernaussage der Überprüfung: Von den geprüften Versandapotheken berät keine gut.
Zu der von manchen freudvoll erwarteten Digitalisierung des Gesundheitssystems gehört seit Längerem der Apotheken-Onlinehandel, der in Europa ‒ nicht zuletzt coronabedingt ‒ kontinuierlich an Umsätzen zulegt und viele branchenfremde Investoren anlockt. Der Frage nach der Qualität des Onlinehandels geht die Stiftung Warentest nach (www.test.de/apotheken). Zu den Prüfpunkten der Warentester gehörten fachliche Qualität, Service, Benutzerfreundlichkeit der mobilen Website, Schutz persönlicher Daten und Mängel in den AGB. Dabei war die fachliche Kompetenz der wichtigste Aspekt. „Diese ermittelten wir anhand von sieben typischen Problemstellungen, etwa das Erkennen von Doppelmedikation und Wechselwirkungen sowie Beratung zu rezeptfreien Medikamenten“, sagt Katrin Andruschow, Expertin bei Stiftung Warentest, in einer Pressemitteilung der Stiftung.
Die Ergebnisse sind durchwachsen: Zum Beispiel orderte ein Tester bei den elf Versandapotheken zwei Mittel gegen Sodbrennen ‒ eins mit Omeprazol, eins mit Pantoprazol. Beide zählen zur selben Arzneigruppe mit demselben Wirkmechanismus. Wer sie parallel schluckt, riskiert eine Überdosierung. Nur eine der elf Apotheken im Test reagierte angemessen und wies schon bei der Bestellung darauf hin, dass die beiden Mittel nur dann im gleichen Behandlungszeitraum anzuwenden seien, wenn das mit dem Arzt so besprochen ist. Auch bei den anderen Aufgaben zur fachlichen Qualität, die auch telefonische Beratungen einschlossen, reagierten die Apotheken selten optimal. Deshalb schneiden selbst die drei bestplatzierten Versandapotheken im Test im wichtigsten Prüfpunkt nur befriedigend ab.
Für eine uneingeschränkte Empfehlung für Versandapotheken im Patienten-Arzt-Gespräch gibt es deshalb keine Gründe, zumal der eigentliche Vorteil des Versandhandels nur bei rezeptfreien Mitteln besteht. Hier können Verbraucher durch Preisvergleiche erheblich sparen, je nachdem bei welcher Apotheke bestellt wird. Viele Händler werben offensiv mit „Prozenten“ auf rezeptfreie Mittel, da diese in Deutschland keiner Preisbindung unterliegen.
Hinweis: Bei der hohen Zahl betrügerischer Online-Versandhändler in der EU sollten Patienten auf das beim BfArM vorliegende Versandhandelsregister hingewiesen werden, das die in Deutschland behördlich zugelassenen Online-Apotheken auflistet (einschließlich der Infoseite „Vorsicht Täuschung“) und Händler verpflichtet, ein EU-Sicherheitslogo auf ihrer Website zu zeigen.
Pressemitteilung Stiftung Warentest, März 2022