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Sexualität

Konversionsbehandlungen weiterhin präsent, trotz Verbot

5.7.2023

Pseudo-Therapien, welche die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität unterdrücken oder ändern sollen – sogenannte Konversionsbehandlungen – sind auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvBehSchG, 12.6.2020) noch immer präsent. Das zeigen erste Ergebnisse der Online-Befragung „Unheilbar queer? – Erfahrungen mit queerfeindlichen Haltungen in Deutschland“ und Daten, die das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) im Auftrag der Initiative LIEBESLEBEN der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)bei einer Fachkräftebefragung erhoben hat.

„Konversionsbehandlungen können einen erheblichen Eingriff in die Gesundheit darstellen“, sagt Prof. Dr. rer. pol. Martin Dietrich, kommissarischer Direktor der BZgA, in einer Pressemitteilung der Bundesoberbehörde. „Die BZgA-Initiative LIEBESLEBEN bietet auf Grundlage des Gesetzes ein Informations- und Beratungsangebot zum Schutz vor Konversionsbehandlungen und zur Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Auch fördern wir die Forschung, um queerfeindliche Erfahrungen sichtbar zu machen und die Angebote stetig zu verbessern. Die neuesten Forschungsergebnisse verdeutlichen, wie wichtig verlässliche und persönliche Unterstützungen sind, um Betroffene besser zu schützen.“

Die Befragung „Unheilbar queer? – Erfahrungen mit queerfeindlichen Haltungen in Deutschland“ ist eine der ersten systematisierten Erhebungen zum Thema Queerfeindlichkeit mit dem Fokus auf sogenannte Konversionsbehandlungen in Deutschland. Beteiligt haben sich über 3.500 Personen zwischen 18 und 70 Jahren, die sich als lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, queer, nicht-binär*, aromantisch, asexuell oder als Teil dieser Community verstehen.

Queerfeindliche Haltungen

Einen Einblick in die Perspektive von Fachkräften auf das Thema geben zudem Befragungsdaten, die im Auftrag der BZgA vom UKE erhoben wurden: Befragt wurden rund 600 Psychotherapeuten sowie Seelsorger in Hamburg und Schleswig-Holstein nach ihrer Einstellung und ihren Erfahrungen zu sogenannten Konversionsbehandlungen sowie dem KonvBehSchG.

Ergebnisse der beiden Forschungsprojekte zeigen, wie präsent queerfeindliche Haltungen sind und dass auch Konversionsbehandlungen nach wie vor ein Thema sind. Ein Großteil der befragten Fachkräfte begrüßt das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen, dennoch hatte rund ein Viertel (23%) der befragten Seelsorger Kenntnis von Konversionsbehandlungen, die zum Teil auch nach Inkrafttreten des Gesetzes stattfanden. Dies deckt sich mit Angaben aus der queeren Community in der Online-Befragung „Unheilbar queer?“: So wurden bis zu über einem Drittel der Befragten Handlungen vorgeschlagen, um ihre sexuelle Orientierung oder ihre Geschlechtsidentität zu ändern beziehungsweise zu unterdrücken.

Hintergrund: LIEBESLEBEN ist eine Initiative zur Förderung sexueller Gesundheit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Die BZgA informiert hiermit rund um ein sexuell selbstbestimmtes Leben und bietet niedrigschwellige Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention. Im Rahmen der vielfältigen Informations- und Beratungsangeboten wird auch auf die Gefahren von Konversionsbehandlungen hingewiesen (https://www.liebesleben.de/fuer-alle/konversionsbehandlung/). Das Beratungsteam der BZgA ist mit verlässlichen Informationen und bei persönlichen Anliegen online über eine eigene Website - www.liebesleben.de - und telefonisch unter der Nummer 0221-8992 876 erreichbar. Die Beratung ist kostenfrei und anonym.

Pressemitteilung „Forschungsergebnisse belegen: Konversionsbehandlungen auch drei Jahre nach Verbot weiterhin Thema“. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Köln, 20.6.2023 (https://www.bzga.de/presse/pressemitteilungen/2023-06-20-forschungsergebnisse-belegen-konversionsbehandlungen-auch-drei-jahre-nach-verbot-weiterhin-thema/).

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