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SARS-CoV-2

Erste Leitlinie zum COVID-19-PrEP erschienen

Steffen Robens

3.6.2022

Die Impfung war in der COVID-19-Pandemie ein Gamechanger. Patienten mit geschwächten oder supprimiertem Immunsystem profitieren davon oft nicht. Sie wären Kandidaten für eine Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP). Dazu hat die Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI) eine S1-Leitlinie veröffentlicht.

Die aktive Immunisierung fruchtet bei Patienten mit unterdrücktem oder geschwächtem Immunsystem, etwa bei Chemotherapien, oft nicht. Ohne ausreichenden Immunschutz gegen COVID-19 steigt die Chance für einen schweren Verlauf bis hin zum Tode. Die präventive Gabe von neutralisierenden, monoklonalen Antikörpern (nMAK) kann da sinnvoll sein. Für wen die Prä-Expositionsprophylaxe genau sinnvoll ist und wie sie durchgeführt wird, fasst die S1-Leitlinie für klinisch tätige Ärzte zusammen.

„Die SARS-CoV-2-PrEP ist allerdings keinesfalls als Ersatz für eine vollständig durchgeführte Schutzimpfung entsprechend aktuellen STIKO-Empfehlungen zu verstehen. Auch Patienten mit geschwächtem Immunsystem profitieren in den meisten Fällen von einer intensivierten Impfserie“, sagt Dr. Jakob J. Malin, Infektiologe an der Uniklinik Köln. Die passive Immunisierung vor einer vollständig abgeschlossenen Impfserie kann sinnvoll sein, etwa bis zu drei Monaten nach einer myeloablativen Chemotherapie bei einer Stammzelltransplantation, nach einer Organtransplantation mit andauernder Immunsuppression oder bei einer CAR-T-Zelltherapie. Die bisherigen Daten lassen darauf schließen, dass eine prophylaktische Wirkung bis zu sechs Monate lang halten könnte, heißt es in der Leitlinie. Grundlage dessen war eine einmalige Injektion.

PrEP ja! Aber womit?

SARS-CoV-2 neutralisierende, monoklonale Antikörper werden im Fall einer Infektion möglichst frühzeitig empfohlen. Voraussetzung ist die Wirksamkeit gegen die jeweilige Variante. Wie bekannt, können nMAK mit dem Auftreten neuer Varianten ihre Wirksamkeit verlieren. Zuletzt geschah das bei der Omikron-Variante. Seit März 2022 ist das Kombinationspräparat Tixagevimab/Cilgavimab (AZD7442), das im Labor gute Wirksamkeit gegen die in Deutschland zirkulierenden Varianten Omikron und die Subvariante BA.2 zeigte, zugelassen. Es eignet sich auch zur PrEP. Laut der S1-Leitlinie kann die PrEP mit nMAK-Präparaten mit EMA-Zulassung erfolgen, die wirksam gegen die aktuell zirkulierenden Varianten sind. In der Pressemitteilung der DGI heißt es allerdings: Zum PrEP geeignete nMAK-Präparate werden in Deutschland im Moment nicht kommerziell vertrieben. Die vorhandenen Bestände wurden vom Bundesministerium für Gesundheit beschafft und können über Stern- und Satellitenapotheken aus der Bundesnotfallreserve bestellt werden.

Voraussetzungen für ein SARS-CoV-2 PrEP mit nMAK sind:

  • ein Alter von mindestens 12 Jahren
  • eine relevante Grunderkrankung oder eine Therapie, die zu einer relevanten Immundefizienz oder einer Einschränkung der Impfantwort führt
  • ein negativer SARS-CoV-2-Virusnachweis ‒ idealerweise per PCR
  • mindestens vier Versuche von aktiver Immunisierung gemäß den aktuellen STIKO- Empfehlungen
  • Nachweis des serologischen Impfversagens mit einem fehlenden IgG-Antikörper-Nachweis etwa zwei bis vier Wochen nach dem vollständigen Versuch der Immunisierung

Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI), Mai 2022  
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/092-002l_S1_SARS-CoV-2_Prae-Expositionsprophylaxe_2022-05_01.pdf

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